Textatelier
BLOG vom: 26.11.2012

„Gmeind" in Biberstein: Vom Nutzen der Einstimmigkeitsregel

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Die Forderung, dass etwas nur geändert werden kann, wenn alle Beteiligten zustimmen, basiert im Grunde genommen auf einem edlen Motiv: Niemand soll zu einer Änderung gezwungen werden, die er ablehnt. In der Praxis bewirkt eine solche Einstimmigkeitsregel, wie sie in einzelnen Bereichen auch die UNO und die EU kennen, dass oft keine Anpassungen, Veränderungen und Verurteilungen möglich sind, weil es nicht gelingt, die geforderte Einstimmigkeit (Einvernehmlichkeit) zu erreichen. Positiv ausgedrückt: Damit kann man auf demokratisch legitime Art wechselseitige Lähmungen herbeiführen, was mit den üblichen qualifizierten Mehrheiten unüblich ist. Mit einer Art Vetorecht kann jeder Beteiligte jeden Beschluss blockieren, was ja manchmal nicht so schlecht ist.
 
Der blockierte Planungsverband
Anhand eines wenig bedeutsamen Beispiels wurde die Gemeindeversammlung („Gmeind“) Biberstein AG am Abend des 23.11.2012 mit den Auswirkungen dieser Einstimmigkeitsregel konfrontiert. Es ging ums Traktandum 4: „Satzungsänderungen des Planungsverbandes Region Aarau (PRA)“, worüber der Vizeammann und Jurist Markus Siegrist die 81 anwesenden (von total 1130) Stimmbürger betont kritisch ins Bild setzte. Der PRA-Vorstand sei ein „Gemeindeammänner-Gremium“, sagte er, eine gewisse Basisfremdheit des Planerklubs durchblicken lassend. Und er umschrieb die Lähmungen, die sich aus dem Einstimmigkeitszwang ergeben. Unter solchen Umständen kommt nichts heraus.
 
„Der Planungsverband der Region Aarau PRA fördert die Zusammenarbeit in der Region und koordiniert insbesondere in überkommunalen raum- und verkehrsplanerischen Projekten“, liest man auf der PRA-eigenen Webseite http://www.pra-aarau.ch/home.xhtm. Ihm gehören 21 Gemeinden (auch solche aus dem angrenzenden Kanton Solothurn) an. Seine Satzungen stammen aus dem Jahr 1984, und diese sehen sogar eine Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung vor. Dass davon in den letzten 30 Jahren noch nie Gebrauch gemacht worden ist, verwundert eigentlich nicht; denn hätte man mich bis vor wenigen Tagen gefragt, ob ich wisse, was der PRA sei, hätte ich verneint, obschon mich Planungsfragen interessieren. Der Verband operiert wie eine Geheimgesellschaft, obschon er sicher nichts zu verbergen hat und auch nichts verbergen will. Er fällt auch nicht durch besonders wegweisende Kreationen des planerischen Geists auf, laboriert an einem Regionalentwicklungskonzept herum und hat die „aktuellen und zukünftigen Anforderungen und Bedürfnisse der Region Aarau im Rahmen einer Entwicklungskonferenz ausgelotet“ (aus der Botschaft des Bibersteiner Gemeinderats an sein Stimmvolk). Es habe sich dabei gezeigt, dass das Erfordernis nach Zustimmung aller Gemeinden (§ 5, Abs. 2, der geltenden Satzungen) „problematisch“ seien und dass diese Vorgabe eine Verbandsrevision praktisch unmöglich mache, liest man im Weiteren. Markus Siegrist sprach Klartext: „Das Einstimmigkeitsprinzip macht handlungsunfähig.“
 
Erlinsbach AG schert aus
Das Problem ist erkannt. Man möchte ändern, die Lethargie hinter sich begraben: „Dabei geht es in erster Linie um die Abweichung vom Einstimmigkeitsprinzip in Bezug auf die Zustimmung der Gemeinden zu Verbandsbeschlüssen“ (PRA-Webseite). Da das Einstimmigkeitsprinzip noch gilt, bis es einstimmig abgeschafft ist, müssen alle Verbandsgemeinden durch die Gemeindeversammlung oder durch den Einwohnerrat die Satzungsänderungen ratifizieren. Das Einstimmigkeitsprinzip verhindert sogar, dass diese Brutstätte für lahme Enten beseitigt werden kann: Weil eine einzelne Gemeinde das Traktandum, das eine entsprechende Satzungsänderung vorsieht, an der Gemeindeversammlung nicht behandeln liess – Erlinsbach AG –, bleibt alles beim Alten.
 
Der Erlinsbacher Gemeindepräsident Markus Lüthy, der kürzlich als SVP-Mann in den Grossen Rat des Kantons Aargau gewählt wurde, hat mit dem Slogan „Für die Region“ geworben. Das passt schon gar nicht zusammen.
 
Was ist da los? Ich fühlte mich veranlasst, mit Adolph G. A. Müllner auszurufen: „Erkläret mir, Graf Oerindur, diesen Zwiespalt der Natur ...“ Also rief ich an statt aus. In der Person von Markus Lüthy erreichte ich telefonisch einen auskunftsbereiten, lockeren und gesprächigen Politiker. Er sei sehr wohl für die regionale Zusammenarbeit, sagte er, pflege beste Beziehungen z. B. zu Erlinsbach SO, Küttigen und Biberstein, also zu den kleineren Nachbargemeinden. Die bestehenden PRA-Satzungen hätten solchen Kleingemeinden dank der Einstimmigkeitsregel ein Vetorecht zugestanden. Nun soll der entsprechende Paragraph einfach gestrichen werden – und niemand habe bisher kundgetan, wohin die Reise führe, erklärte der Erlinsbacher Ammann. Eine Lösung werde nicht geboten, sei nicht in Sichtweite. Und unter solchen Voraussetzungen mache man in Erlinsbach selbstverständlich nicht mit.
 
Durch die Enthaltsamkeit bzw. Weigerung Erlinsbachs, das Traktandum aufs Tapet zu bringen, sei Gewähr geboten, dass vorerst nichts passiere, und wenn dann später eine akzeptable neue Regulierung gefunden sein sollte, sei man sehr wohl zur Zusammenarbeit bereit, fügte Lüthy bei. Die Satzungsanpassung wurde von Erlinsbach schon im Vernehmlassungsverfahren abgelehnt. Ich dachte: PRA-VO!
 
Planerisch Abgedroschenes
In persönlichen Gesprächen haben mir planerisch involvierte Fachleute aus Biberstein gesagt, der PRA bewirke auch Gutes. Man dürfe das nicht zu negativ sehen. Ich suchte krampfhaft darnach, wurde nicht fündig und fragte mich: Was passiert, wenn nichts passiert?
 
Sicher kein Blödsinn. Im PRA-Internetauftritt sind 2 Protokolle mit haarsträubenden, verworrenen Allgemeinplätzen nachzulesen. Im glücklicherweise unverbindlichen Regionalentwicklungskonzept, das am 10.11.2011 von der Abgeordnetenversammlung des Verbands verabschiedet wurde, stehen beispielsweise folgende nichtssagenden Plattitüden:
 
„Die Region Aarau organisiert sich neu. Sie legt die künftigen Handlungsfelder fest und richtet ihre Strukturen bezüglich Entscheid- und allfälliger Finanzkompetenz darauf aus. Die Region Aarau entwickelt Identität und ist handlungsfähig. Die Region geht ihre Entwicklung aktiv an und stellt personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die Region kommuniziert aktiv und betreibt ein aktives regionales Standortmarketing. Aufgaben mit regionaler Ausstrahlung werden gemeinsam geplant, realisiert und finanziert (z. B. Sport- und Freizeit). Die Region fördert den Dialog und koordiniert aktiv. Das regionale Gesamtinteresse steht über den kommunalen Interessen. Die Region plant und agiert im funktionalen Raum. Nicht alle Gemeinden sind gleich.“
 
Das dürfte genügen. Hat jemand daraus eine neue Erkenntnis gewonnen? Dass Biberstein anders aussieht als Suhr, konnte ich selber feststellen. Und auch vor abgedroschenen Formulierungen von gestern besteht im Konzept kein Mangel: Im ländlichen Entwicklungsraum wird eine konzentrierte Entwicklung an den zentralen, gut erschlossenen Lagen in den Ortszentren angestrebt. Die Siedlungen wachsen kompakt und von innen nach aussen.“
 
Das Ausufern der Dörfer – hatten wir das nicht schon? Und dann so etwas: „Die Dörfer entwickeln sich kompakt, vorzugsweise innerhalb des bisherigen Siedlungsgebiets und in intakter Kulturlandschaft.“ Sollen sich die Dörfer wirklich in der Kulturlandschaft entwickeln, die noch einigermassen intakt ist? Dass dann noch für die Ermöglichung der bodenunabhängigen Produktion (Treibhäuser) plädiert wird, versteht sich von selbst. Wie wär’s mit der Forderung nach einer Produktion auf der Basis von ökologischen Grundsätzen?
 
Die PRA-„Entwicklungskonferenz“ vom 19./20.02.2010 ihrerseits förderte einen ungeordneten Haufen angeschmimmelter Ideen zutage, welche das Ablaufdatum schon weit hinter sich haben: „Ungenügende regionale Zusammenarbeit, Denken hört an Gemeindegrenze auf / Kleinräumiges Denken / Kantönli-Geist im Kleinen.“ Das sind die üblichen Globalisierungs- und Vermassungssprüche, von denen ich hoffte, sie seien überwunden. Im Gegenteil: „Fusionen müssten aktiv angegangen werden ...“ –eine haarsträubende Forderung nach alledem, was an Fusionitiserfahrungen inzwischen vorliegt. Und: „Gemeinsame Strategie muss gelebt werden.“ Der Kriegsjargon ist immer gut, offenbart Kampfeslust. Und dann kommt die staatliche Planung zu Zuge: „Multikulturelle Wohnformen fördern! – Gemeinden sollen Einfluss auf Wohnformen nehmen!“ Das hätte gerade noch gefehlt. Sollen Gemeinden bestimmen, wer wie und mit wem zu zusammen zu wohnen hat?
 
Wer sich noch mehr ärgern will, kann unter http://www.pra-aarau.ch/Uploads/Documents/0/Enwicklungskonferenz%20Aarau_Protokoll_100219.pdf weiterlesen – in einer Brainstorming-Rumpelkiste wühlen.
 
War da wenigstens etwas Selbstkritik dabei? Es besteht ein Wildwuchs von überregionalen Projekten. Zusammenarbeit besser koordinieren. Es bestehen zu viele Perimeter für die Zusammenarbeit“ (PRA-Feststellung).
 
Das kann man wohl sagen.
 
Der Bibersteiner Beschluss
Zurück zur Gemeindeversammlung Biberstein, deren Teilnehmer lieber beim obligaten Speckzopf und Wein Zuflucht genommen hätten als sich mit solchen Hohlheiten herumzubalgen. Man mochte sich nicht weiter über den PRA-Unsinn ereifern. Ich wandte vor versammeltem Publikum nur noch schnell ein, man solle den PRA statt reformieren doch bitte gleich abschaffen. Markus Siegrist, dem dieser Zwischenruf vermutlich nicht ganz ungelegen kam, sagte, wegen der Einstimmigkeitsklausel und weil das nirgends geregelt sei, wisse man selbstverständlich nicht, wie diese Abschaffung bewerkstelligt werden könnte ...
 
Dann stimmte die Bibersteiner Gemeindeversammlung halt mit 80:1 Stimme der Satzungsänderung zu. Die einzige Gegenstimme kam von mir. Gemeindeammann Peter Frei, der gerade seine 30. Gemeindeversammlung leitete und reiche Erfahrungen auch im Umgang mit schwierigen Bürgern hat, sagte, eher erfreut: „Dank dem Walter haben wir jetzt eine Gegenstimme.“
 
Meine einsame Gegenstimme ändert selbstverständlich nichts am Weltenlauf, störte aber die Einstimmigkeitsklausel, die mir inzwischen doch recht sympathisch geworden ist, zu meinem leisen Bedauern.
 
Was sonst noch geschah?
Und zudem haben wir Gemeindeversammlungsteilnehmer noch dem Voranschlag 2013 mit dem gleichbleibenden, verhältnismässig Steuerfuss von 88 % zugestimmt, dann etwas für die Region getan (Zustimmung zur Zusammenarbeit mit der Musikschule Küttigen) und von Gemeindeammann Frei die mit einen leicht ironischen Ton versehene Bitte vernommen, dass wir doch etwas mehr von unserem herrlichen Quellwasser verbrauchen sollten, damit die Rechnung der Wasserversorgung als Eigenwirtschaftsbetrieb aus den roten Zahlen komme. Wir haben also keinen Wassermangel, sondern einen Wasserverbrauchsmangel. Leben im Überfluss.
 
Man könnte das reichlich sprudelnde Wasser aus den Jurakalkkavernen eigentlich zum Hinunterspülen der PRA-Ideen gebrauchen. Aber das wäre dann wirklich ein unverzeihlicher Missbrauch des wertvollen Guts. Hoffentlich gibt es andere Einfälle, um überflüssige, wildwüchsige Organisationen loszuwerden. Und dann bitte ohne Gegenstimme. 
 
Anhang
Die Gemeinden, die zum Planungsverband Region Aarau gehören
Aarau, Auenstein, Biberstein, Buchs, Densbüren, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach AG, Erlinsbach SO, Gränichen, Gretzenbach, Hirschthal, Holziken, Hunzenschwil, Kölliken, Küttigen, Muhen, Niedergösgen, Oberentfelden, Schönenwerd, Suhr und Unterentfelden.
 
Folgende Bestimmung soll aufgehoben werden: „Satzänderungen (gemeint sind wahrscheinlich Satzungsänderungen), die den Zweck oder die Aufgaben des Verbandes betreffenden Schlüssel für die Leistungen der Gemeinden oder die Zahl der Abgeordneten und der Vorstandsmitglieder verändern, die Austrittsbedingungen erschweren oder die Rechte der einzelnen Bürger eingeschlossen Referendum und Initiative einschränken, bedürfen der Zustimmung aller Gemeinden.“
 
Die Entwicklungskonferenz im „Regionalkonzept Siedlungsentwicklung“ zu den Randgemeinden (19./20.02.2010), sprachbereinigt und museumsreif:
 
Auenstein, Biberstein, Densbüren und Holziken liegen im ländlichen Raum. Die Dörfer wachsen geschlossen, gemässigt, vorwiegend innerhalb des Siedlungsraum und im Einklang mit den Landschaftswerten. Die Gemeinden richten ihre Entwicklung schwerpunktmässig aufs Wohnen aus und koordinieren ihr Wachstum mit der ÖV-Erreichbarkeit (ÖV = Öffentlicher Verkehr) des Stadtzentrums Aarau respektive Brugg (Auenstein).
 
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