Textatelier
BLOG vom: 16.11.2015

Ismael Omar Mostefai - ein Gesicht des Terrors

Autor: Pirmin Meier, Historiker und Schriftsteller, Beromünster LU/CH


Ismael Omar Mostefai, algerischer Abstammung, geboren am 21. November 1985 in einer Pariser Banlieue, war ein mit allen Rechten ausgestatteter Bürger der Republik Frankreich. Als ruchloser Attentäter am Freitag, den 13. November in Paris unter Hinterlassung zahlreicher Opfer aus dem Leben geschieden, verkörperte er einen Europäer eines neuen Typus. Eine Art islamistischer Conquistador, Eroberer und Bekenner zugleich. Seine Existenz als Terrorist galt dem Islam einerseits und der „Propaganda durch die Tat“ andererseits. Kurz bevor er auf mörderische Art in den Tod ging und viele mit sich riss, wurde er, gemäss der Tradition der Gotteskrieger und Kreuzzügler, noch Vater. Der Begriff „Propaganda durch die Tat“ stammt von John Most (1846 – 1906), einem der ersten Lehrbuchverfasser für terroristische Aktionen, noch aus der europäisch-amerikanischen anarchistischen Schule. Johann Most betätigte sich ursprünglich in der deutschen Sozialdemokratie, galt dort jedoch bald als Extremist.

Ein historisch haltbares Lebensbild von Mostefai ist derzeit nicht möglich. Interessant ist, dass seine Verwandten in Sippenhaft genommen worden sind. Dies deutet an, dass der Terrorismus, mit der Zeit mutmasslich wohl bis hin zu Folter und Todesstrafe, zu Rückschritten in der Rechtsentwicklung beitragen kann. Angesichts des Staatsnotstandes ist die Massnahme der Verhaftung von Verwandten zumindest kurzfristig wohl nicht unbegründet.

Die hier gegebene Skizze folgt der Biographie von Suzanne Sturzenegger, veröffentlicht bei www.watson.ch. Sofern wir beim Begriff Staatsvolk, wie heute üblich, Herkunft der Eltern, Religion usw. keine Bedeutung zumessen wollen, würde es sich bei Ismar Omar Mostefai trotz algerischer Herkunft der Eltern um einen Franzosen wie jeden anderen handeln. In diesem Sinn war zum Beispiel auch Viktor Berisha, der Amokläufer vom März 2013 mit 4 Toten in Menznau, Kanton Luzern, ein Schweizer wie jeder andere. Sein kriminelles Vorleben war den für die Einbürgerung zuständigen Behörden nachweisbar nicht bekannt. Hätte man es wissen wollen, seine Chancen wären kleiner und die ihm entgegengebrachte öffentliche Nächstenliebe geringer gewesen.

Einbürgerung oder Naturalisierung wird in verschiedenen Ländern als Verwaltungsakt gehandhabt. Die Praxis gelangt allmählich in den Rang eines grundrechtlichen Anspruchs, womit die Entmachtung von Gemeinderat und Bürgerschaft, zum Beispiel in der Schweiz seit Generationen für Einbürgerung zuständig, humanitär begründet wird. In der Hierarchie der Werte rangiert seit einiger Zeit die Nichtdiskriminierung höher als die Sicherheit oder gar der Wohlstand der Einheimischen. In Deutschland haben die Alteingesessenen nach der Empfehlung zum Beispiel des Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walter Lübcke (14. Jan. 2015), jederzeit die Möglichkeit, ihr Land zu verlassen. Eine Niederlassung in Australien erweist sich freilich für Deutschlandmüde fast nur dann als problemlos, wenn man eine Vermögensbasis von mehr als 40 000 Euro nachweisen kann. Klassische Einwanderungsländer stellen im Vergleich zu Ländern, die freie Einwanderung gleichsam zum Bestandteil ihrer Zivilreligion erheben, höhere Ansprüche. Kosten, Nutzen und Sicherheit stehen im Vordergrund.

Ismael Omar Mostefai soll seine Jugend im Courconnes, im Departement Essone südlich von Paris gelebt haben. Vor einigen Jahren aber lebte er in Chartres, der Stadt mit der berühmten Kathedrale und dem Labyrinth. Labyrinthisch scheint der Lebenslauf des verstorbenen Terroristen, der sich in den letzten zwei bis drei Jahren in Syrien aufgehalten haben soll. Von dort soll auch Spiessgeselle Ahmad Almohammad (gemäss syrischem Pass, wenn die Angaben stimmen 25jährig) über Griechenland in die Mitte Europas gelangt sein.

Ein Nachruf auf Terroristen rechtfertigt sich nur als Hintergrund für Überlegungen, warum Menschen ohne Rücksicht auf die Opfer zum Ensetzlichsten fähig sind. Von einiger Relevanz bleibt die Unterscheidung von Terroristen und sogenannten gewöhnlichen Verbrechern. Dies ist – aus kriminologischer Sicht – nicht als Entschuldigung oder gar Rechtfertigung gemeint.

Wiewohl Bankräuber, die vor Schiessereien mit entsprechenden Opfern nicht zurückschrecken, im Vergleich zu Terroristen von noch niedrigeren Beweggründen geleitet sind, ist die Gefahr, die von ihnen ausgeht, geringer, weil berechenbarer. Die Taten der gewöhnlichen Kriminellen zielen in der Regel nicht auf eine möglichst grosse Zahl von Toten, auch nur selten auf das Verbrechen der Selbstzerstörung. Letztere gilt in der neueren ethischen Diskussion nicht mehr ausschliesslich als ruchlos, sofern die Selbsttötung, früher Selbstmord genannt, zur blossen Privatangelegenheit erklärt wird. Das rein Subjektive einer selbstzerstörerischen Tat ist zwar leichter behauptet als getan, weil sich der Mensch immer schon „bei den Leuten“ befindet. Die philosophische Tradition seit Aristoteles nennt dies die Sozialnatur des Menschen. Herkömmliche Selbsttötung ist jedoch mit derjenigen im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen nicht zu verwechseln. Es kommt die Neigung auf, die Selbsttötung humanitär zu verbrämen. Für den terroristischen Täter geht es freilich nicht ums Humanitäre, sondern um noch höhere, sozusagen allerhöchste Rechtfertigung. „Deus lo vult!“ riefen die Kreuzzügler. „Allah akbar!“ die Täter in Paris. Im Sinne von Elias Canetti, „Masse und Macht, ein verzweifelter Akt der Selbstvergrösserung.

Selbstmordattentate sind aus meiner Sicht von keiner der Weltreligionen im ursprünglichen Programm des vielfach gutgeheissenen Martyriums vorgesehen und werden von den wenigsten Ethikern und Theologen befürwortet. Zu bemerken bleibt, dass die sogenannten „Assassinen“, Angehörige einer islamischen Blutsekte, sich schon im Mittelalter in diese Richtung bewegten. Es handelt sich bei den sektiererischen Auswüchsen nicht um den Normalfall, sondern sozusagen um das Abfallprodukt einer Religion. Als Religionskritiker ging Theophrastus Paracelsus (1493 – 1541) nicht grundlos davon aus, dass der jederzeit und bei jeder Richtung mögliche Missbrauch der Religion zu den gefährlichsten Verbrechen führen kann. Die viel gehörte Meinung, schändliche Aktionen hätten mit den entsprechenden Religionen, im konkreten Fall mit dem Islam, „nichts zu tun“, bekommt den Charakter einer Ausrede. Dies schliesst nicht aus, wie bei wohlüberlegten Ausreden generell, dass einige zur Entlastung zitierte Argumente zutreffen. Religion kann zu unvernünftigen Handlungen führen, muss es aber nicht. Als Katholik habe ich die Bücher der Religionskritiker immer ernst genommen und sie nach Möglichkeit fleissig gelesen.

Um zu wiederholen, worauf die veröffentlichte Meinung ununterbrochen pocht: Pauschale Urteile über muslimische Einwanderer sind nicht angebracht. Die Zahl der Extremisten soll sich im Promillebereich bewegen. Bei einer Million Einwanderer also deren 1000 bei einem Promille, 5000 bei fünf Promille. Bei einem Prozent, wie in einem Seminar an der Universität Luzern mal locker gesagt wurde, wären es 10 000. Die Inka-Kultur von Peru ist von weniger Leuten erobert worden. Auf keinen Fall ist die Zahl der vermuteten islamistischen Terroristen mit den Verhältnissen bei der RAF zu vergleichen, etwa 1977, als Helmut Schmidt und die Bundesrepublik ganz allgemein einigermassen erfolgreich gegen die linksextreme Rote Armee Fraktion (RAF) vorgingen. Ohne Härte und vor allem ohne Mut wäre es auch damals nicht zu schaffen gewesen.

Selber besuchte ich in den Siebzigerjahren beim deutschen Philosophen Hermann Lübbe ein Seminar zur Thematik „Freiheit und Terror“. Ein wichtiger Gesichtspunkt war, dass der Terrorist mit Massstäben herkömmlicher Kriminalität nicht zu fassen sei. Lübbe zitierte dabei Kant, welcher „Traurigkeit“ eingestand über entsetzliche Taten, die sich Menschen anscheinend mit höheren Absichten, jedenfalls aus einer höheren, sozusagen transzendentalen Berufung heraus, antun würden. Von daher gesehen hätten sich diese Typen „in Pflicht nehmen lassen“. Im Sinn von Kant und Fichte etwas, das wir alle sollten.

Wegen diesem philosophischen Hintergrund legten ideologisch Geistesverwandte etwa von Andreas Baader und Ulrike Meinhof Wert darauf, die Terrororganisation „Gruppe“ und nicht etwa, wie Helmut Schmidt, „Bande“ zu nennen. Andernfalls hätte sich ein Philosoph wie Jean-Paul Sartre einen Gefängnisbesuch bei Andreas Baader, Sohn eines Autors aus dem christlich-konservativen Widerstand gegen Hitler, wohl kaum vorstellen können. Der Vater von Andreas Baader schrieb in derselben Zeitschrift, „Die Weissen Blätter“, welche der später hingerichtete Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg bis 1943 herausgab. Wie auch immer: Baader und Meinhof wollten, wie Gudrun Ensslin und andere, die sich von dann vom Rechtsanwalt Horst Mahler verteidigen liessen, als politische Täter anerkannt sein. Immerhin weigerte sich Mahler 1977, auf dem Wege der Erpressung das Gefängnis zu verlassen. Er sitzt heute noch wegen Gedankenverbrechen, wie er festhält, in deutscher Haft.

Bei Tätern wie Ismael Omar Mostefai und Ahmad Almohammad dürfte ein Bildungsmilieu wie bei der Pfarrerstochter und Publizistin Ulrike Meinhof kaum vorausgesetzt werden. Das terroristische Niveau bestand wohl einerseits in „Allah akbar“, dem Schlachtruf der Islamisten, und andererseits aus dem, was der vier Tage vor dem Attentat in Paris verstorbene französisch-jüdische Philosoph Glucksmann als „Hass – die Rückkehr eines elementaren Gefühls“ analysierte. Anstelle einer Ideologie, deren Gefährlichkeit zwar nie zu unterschätzen ist, handelt es sich beim politisch-religiösen Hass um „einen Glauben, der für Argumente und Erfahrungen unzugänglich macht.“

 

Literatur:

Elias Canetti: Masse und Macht. Fischer-Verlag, Frankfurt 1980

Hermann Lübbe: Freiheit und Terror. Aus Praxis der Philosphie, Reclam , Stuttgar 1980.

André Glucksmann: Hass. Die Rückkehr eines elementaren Gefühls. Nagel und Kimche. München und Wien 2005

 
 
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