Textatelier
BLOG vom: 25.12.2016

Der Verbrecher in uns

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Deutschland


In Thomas Manns Goethe-Roman findet sich ein Zitat, Ralph Waldo Emerson hat es 1850 übersetzt, und Literaturwissenschaftler, die sich mit J.W.v.Goethe beschäftigt haben, fanden es in der Maxime 240 von Goethe etwas verändert vor.

Es handelt sich um die Aussage:
"Ich habe nie von einem Verbrechen gehört, das ich nicht selbst hätte begehen können...",
die Übersetzung bei Emerson liest sich so:
"I have never heard of any crime which I might not have committed."
In der Maxime 240 bezieht sich Goethe allerdings auf junge Künstler, deren Arbeiten und die dabei vorkommenden Missgriffe:
"Man darf nur alt werden, um milder zu sein, ich sehe keinen Fehler begehen, den ich nicht auch begangen hätte."
(Vgl. Wolfgang Herwig: "Das falsche, aber verbreitete Goethe-Zitat vom 'Verbrechen'“, in: Goethe, Jahrbuch der Goethe-Gesellschaft, N.F. 23 (1961), S. 352-353; 24 (1962), S. 292; 25 (1963), S. 359-362.)

Ganz spontan würde ich darauf antworten, Fehler zu begehen, kann ich nicht vermeiden, aber Fehler sind noch längst keine Verbrechen! Kriminalität ist zeit-, gesellschafts- und raumabhängig. Was in einem anderen Land ein Verbrechen ist, ist in einem anderen akzeptiert, was in einem Regime ausdrücklich begrüsst wird, ist in einem anderen kriminell.

Ich bin mir sicher, ich spreche nicht für mich allein. Ein Verbrechen zu begehen, also gegen das geltende Gesetz zu verstossen,, erfordere kriminelle Energie, könnte man denken, und die meisten Menschen haben sie entweder nicht oder unterdrücken sie effektiv. Die Realität spricht eine andere Sprache.

Viel hängt davon ab, was man selbst in der Kindheit und Jugend erfahren hat und in welche Kreise man geraten ist. Menschen handeln nicht nur vernunftbetont, sie sind Kreaturen mit Emotionen. Es gibt beides, das triebbetonte wie auch das emotional (un-)gesteuerte Verbrechen. 

Wie drückt Goethe das aus:
«Sobald der Mensch die Gegenstände um sich her gewahr wird, betrachtet er sie in bezug auf sich selbst; und mit Recht, denn es hängt sein ganzes Schicksal davon ab, ob sie ihm gefallen oder missfallen, ob sie ihn anziehen oder abstossen, ob sie ihm nützen oder schaden. Diese ganz natürliche Art, die Dinge anzusehen und zu beurteilen, scheint so leicht zu sein, als sie notwendig ist, und doch ist der Mensch dabei tausend Irrtümern ausgesetzt, die ihn oft beschämen und ihm das Leben verbittern. – Ein weit schwereres Tagewerk übernehmen diejenigen, deren lebhafter Trieb nach Kenntnis die Gegenstände der Natur an sich selbst und in ihren Verhältnissen untereinander zu beobachten strebt: denn sie vermissen bald den Massstab, der ihnen zu Hilfe kam, wenn sie als Menschen die Dinge in Bezug auf sich betrachten. Es fehlt ihnen der Massstab des Gefallens und Missfallens, des Anziehens und Abstossens, des Nutzens und Schadens. Diesem sollen sie ganz entsagen, sie sollen als gleichgültige und gleichsam göttliche Wesen suchen und untersuchen, was ist, und nicht, was
behagt. » (aus: Rudolf Steiner - Theosophie, "Das Wesen des Menschen", GA 9, Dornach 1961, S. 24f)

Wenn ich diese Überlegungen anstelle, kann ich dann noch einen Straftäter, besonders, wenn er gegen Leib und Leben verstossen hat, als unmenschlich bezeichnen? Gewiss nicht, denn er hat - im Sinne der gerade geltenden Gesetze - gefehlt, einen Irrtum begangen. Und genau dieser Umstand, dass kein Mensch sich von solchen Taten ausschliessen kann, macht ihn doch erst zum Menschen.
Wer hat schon in jeder Situation seine Emotionsregulierung mit den Elementen Intensität, Sensibilität, Toleranz und Bewusstseinszugänglichkeit im Griff?

Allerdings müssen sich Taten an etwas messen lassen. Hier gilt das Gesetzlichkeitsprinzip:
"Nullum crimen, nulla poena sine lege ('kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz`)" . Gesetze müssen u.a. schriftlich fixiert sein.

Personen, die ausserhalb des Strafwesens stehen und Kontakt mit Straffälligen bekommen, stellen oft fest, dass im Umgang mit den Inhaftierten wenig Unterschiede zu Menschen ausserhalb der Strafanstalt bestehen. Sie alle haben ihre Gewohnheiten, Wünsche, Interessen, sind, wie auch sonst im Leben, hochintelligent oder weniger begabt, haben unterschiedliche Charakterstärken und Schwächen . Sie fühlen sich eingebunden in ein soziales Netz, sei es die Familie, seien es Freunde und Bekannte. Sie richten sich ein in der anderen Lebenswirklichkeit hinter Gittern. Sie fühlen die Abhängigkeit und die Willkür des Apparates und seiner Bediensteten. Wie Goethe bemerkte, sie haben geirrt, sie haben den Massstab ausser Acht gelassen und nicht beachtet, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden und sind hier gelandet. Gleichzeitig nehmen sie regen Anteil an dem, was ausserhalb der Gefängnismauern passiert, haben meistens die Gelegenheit, fern zu sehen oder Radio zu hören. Oft arbeiten sie etwas, machen eine Ausbildung und nicht selten stellen sie an sich selbst neue Talente und Fähigkeiten fest. Und sie müssen sich mit den Realitäten auseinander setzen, mit der Subkultur, mit Machtkämpfen, mit eingeschmuggelten Drogen in der Anstalt; damit, dass sie keine Mobiltelefone benutzen dürfen, dass sie keinen Alkohol bekommen, dass sie nicht essen und trinken können, was sie gern möchten, nicht tun können, was ihnen beliebt. Manche bekommen Depressionen, manche arrangieren sich mit den Verhältnissen, manche engagieren sich für Verbesserungen. Natürlich anders, aber gibt es das im täglichen Leben ausserhalb der Mauern nicht auch?

Für manchen Insassen ist das Gefängnis ein Ersatz für ein Zuhause geworden, besonders, wenn es "draussen" niemanden gibt, mit dem die Person eine Bindung hat oder eingehen könnte. Allein und selbstbestimmt zu leben ist ein mühseliger Prozess, wenn man lange Zeit in einem festen System von Regeln leben muss. Ausserhalb der Mauern fällt der Entlassene in ein tiefes Loch und nicht selten begeht er wieder eine Straftat, die ihn zurück in die Anstalt bringt. Das Prinzip der Strafe als Resozialisierung trägt oft nicht.

Manch einer weiss aber auch, dass die Freiheit wieder rückfällig werden lassen kann. Das gilt vor allem bei Straftaten, für die die Täter in den Massregelvollzug einer forensischen Psychiatrie eingewiesen worden sind. Die Gesellschaft muss vor ihnen geschützt werden. Sicherheitsverwahrung bedeutet dabei oft einen lebenslangen Aufenthalt in dieser Anstalt.

Für alle, die noch nie Kontakt mit diesen Gegebenheiten gehabt haben, ist es eine fremde Welt. Die Welt der Fernsehkrimis entspricht meistens nicht der Realität. Dennoch wirken die Filme  meinungsbildend und schaffen Vorurteile.

Zwar fiktiv, aber auf reale Situationen bezogen, sind die Bücher des Strafverteidigers und Autors  Ferdinand von Schirach mit den Titeln "Verbrechen" und "Schuld". Sie führen den Leser in diese andere Welt ein.

Vielleicht erkennt der eine oder andere bei der Lektüre, dass auch er so hätte reagieren können, hätte Fehler machen können, die man für sich selbst als unvorstellbar und völlig unmöglich ansehen würde.

Wie es im Knast zugeht, kann man in dem Buch:
Mechthild Bereswill, Werner Greve, et.al. Gitterblick. Gesichter und Geschichten aus dem Strafvollzug, Edition Temmen, September 2004, nachlesen.

 


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