Die Jagd "weidgerecht verblasen"
Als "Jagdpanne" wurde ein Fall von Tierquälerei vom Präsidenten der Anwiler Jagdgesellschaft bezeichnet. Ein Jäger hatte bei einer Treibjagd im oberen Baselbiet (Schweiz) ein Reh mehrmals angeschossen, ohne es zu töten. Nach dem ersten, zu tief angesetzten Schrotschuss rannte das Reh, von den Hunden aufgeschreckt, in panikartiger Flucht talwärts und stürzte in die Fluten der Ergolz. Daraufhin versetzte ihm einer der Jäger einen so genannten Fangschuss, dessen Schrotladung jedoch die Qual des Tieres noch verschlimmerte, statt sie zu beenden. Auch der 3. Schuss aus einer Flinte eines Mitglieds dieser grossartigen Jagdgesellschaft war nicht tödlich. Das immer noch lebende Reh wurde von der Ergolz mitgerissen, bis ein zufällig anwesender Arbeiter ihm den Kopf unter Wasser drückte, um es zu ertränken.
Ich frage mich, wie oft solche "Jagdpannen" nicht nur im Baselbiet, sondern auch in anderen Jagdgebieten vorkommen denn meist erfährt man ja nichts davon (im beschriebenen Fall brachte eine Lokalzeitung den Vorfall an die Öffentlichkeit). Und ich finde es bedenklich, dass die Aufgabe des Hegens und Pflegens der Wildtiere, deren sich die Jäger immer wieder rühmen, in derartige Tierquälereien ausartet.
Nachdem es von den unfähigen Jägern dreimal falsch angeschossen worden war, wurde das schliesslich ertränkte Reh mit Jagdhörnern "weidgerecht verblasen". Dem respektlos gekillten Tier nützte die nachträgliche Respektbezeugung nichts mehr. Statt dieses zynische Ritual zu vollziehen, hätte es den Jägern gut angestanden, sich zu überlegen, welchen Sinn ihr Herumballern in unseren Wäldern ergibt. Schon vor 500 Jahren schrieb der grosse Humanist Erasmus von Rotterdam (14661536) in seiner Schrift über das "Lob der Torheit", zu den Verrückten dieser Welt gehörten auch "die Jagdwütigen, denen nichts über die Tierhetze geht und die ein unglaubliches Vergnügen zu empfinden meinen, sooft sie den widerwärtigen Schall der Jagdhörner und das Gebell der Meute hören. Fast möchte ich annehmen, dass sie den Hundekot wie Zimtgeruch empfinden!... Wenn sie dann ein Stückchen von dem Fleisch des Wildes kosten, kommen sie sich vollends fast geadelt vor. Während diese Menschen bei ständiger Jagd und Fresserei im Grunde nur ihre eigene Entartung erreichen, meinen sie doch ein königliches Leben zu führen."
So war also die Jagd als Zeitvertreib schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts salonfähig. Traurig, dass wir in unserem 21. Jahrhundert noch nicht weitergekommen sind, als es die Menschheit im finsteren Mittelalter war.
Lislott Pfaff
Quellen:
"Die Volksstimme von Baselland", 07.12.01, und "Encomion moriae" von Erasmus von Rotterdam, 1510.
"Das Leid der Kreatur und das Leid des Menschen gehören zusammen, und der Blick des geängstigten Tieres mahnt uns, Mensch zu werden in der Menschheit." Reinhold Schneider (1903-1958)
Grundsätzliches zur Jagd
Die Natur, der Lebensraum für wild wachsende Pflanzen, Pilze und wild lebende Tiere ist in einem desolaten Zustand. Die ökologischen Bedingungen sind wegen der Zunahme der intensiv rohstoffverbrauchenden und von einem enormen Bewegungsdrang erfüllten Menschheit zunehmend schlechter geworden. Die Lebensräume sind zerstückelt und von tödlichen Gefahren begleitet. Pflanzen- und Tierarten sterben aus, Gleichgewichte können sich kaum noch einstellen.
In diesem veränderten und verarmten Lebensraum hat der herkömmliche Jagdbetrieb mit seinem aristokratischen Tötungsprivileg keinen Platz mehr; bewaffnete Dezimierungstrupps sind hier unerträglich. Die überstrapazierte Natur braucht nicht ständig nach menschlichen Massstäben reguliert und zusätzlich gestört zu werden. Die Störeffekte durch den motorisierten Verkehr, die jeden Lebensraum nutzende Freizeitindustrie (Drachenflieger, Mountainbiker, Bergsteiger, Jogger, Wanderer, Wildwasserfahrer, Segler usw.), die mechanisierte Land- und Forstwirtschaft, die Ausbringung von Chemikalien und Klimaveränderungen infolge des hemmungslosen Umgangs mit fossilen Energien sind ohnehin enorm. Es ist unter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr zu tolerieren, dass heute noch auf Feldhasen, Dachse (angeblich auf Geheiss von Bauern) und seltene, aussterbende Wasservögel wie Reiher-, Tafel-, Pfeif-, Löffel-, Krick- und Knäkenten geschossen werden darf. Das lustvolle Umherballern ist ein Verstoss gegen unsere Zeitrechnung.
Die Jäger sind eine mächtige Lobby, die Politik und Gesetzgebung in ihrem Sinne massiv beeinflusst. Im Schweizer Ständerat (Vertreter der Kantone) disqualifizierte Rolf Escher (cvp., VS) den Wolf als "ein mordlustiges Raubtier". Der fromme Mann hat sein zoologisches Wissen wohl eher aus dem Religions- als aus dem Naturkundeunterricht bezogen (Matthäus-Evangelium 7,15: "Seht euch vor vor falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind wie reissende Wölfe"). Und Theo Maissen (cvp. GR) bezeichnete das "Leiden der Nutztiere durch Wölfe" als "ethisch nicht vertretbar". Mit solchem Jägerlatein wurde die Ständerats-Mehrheit dazu überredet, die Motion Maissen gegen die Wiederansiedlung des Wolfs anzunehmen (19:8 Stimmen). Auch Publizisten, die von journalistischer Qualität nichts halten, lassen sich von Jägern einspannen, gehen zum Teil selber auf die Jagd und vertreten ihre eigenen Interessen. Mit abgedroschenen Sprüchen über die angebliche Notwendigkeit der Bestandesregulierung versuchen sie, das Abschiessen der ohnehin von allen Seiten bedrängten Wildtiere zu rechtfertigen. Die Jagdzeitschriften betätigen sich häufig als Scharfmacher gegen Jagdkritiker; sie betreiben Jagdschutz (schützen also die Jäger und deren Vorrechte), nicht aber Tierschutz. Gleichzeitig wird die Jagd als kulturelle Glanzleistung verherrlicht. Nach dem Abschuss des letzten Feldhasen wird man wohl einen Jagdhornbläser aus einem Kammerorchester beiziehen, um dieses Finale würdig zu "verblasen".
Da wird jede Menge von Pulverdampf aufgewandt, um die offensichtlich unbändigen Schiesslüste rechtfertigend zu vernebeln. Sogar Behörden, die es mit den Jägern nicht verderben wollen, halten da mit. Die "Aargauer Zeitung" vom 24. November 2001 fasste die Argumentation des aargauischen Regierungsrates zur Ablehnung der kantonalen Volksinitiative für Feldhasen und Blässhühner wie folgt zusammen: "Von Autos wurden im letzten Jahr 141 Hasen getötet, von Jägern 21 umgelegt. Die Feldhasen werden von beiden nicht in ihrer Existenz bedroht, sondern durch zu intensive Landwirtschaft. Deshalb sagt die Regierung Nein zum Jagdverbot auf Meister Lampe." Die Volksinitiative war vom Aargauer Verein zum Schutze der bedrohten Wildtiere[1] am 12. Oktober 2000 mit 4201 gültigen Unterschriften eingereicht worden; nötig wären 3000 Unterschriften gewesen.
Hinterfragt man die allgemein üblich gewordene rabulistische Argumentation der im Übrigen umweltbewussten Aargauer Regierung, stehen einem beide Löffel zu Berge: Es wird zwar zugegeben, dass die Feldhasen bedroht sind, vor allem durch die Landwirtschaft. Das stimmt. Und dann ist da noch das Naturereignis namens Auto, das die Tendenz hat, tierisches Leben, das sich auf die Strasse verirrt hat die überlebenden Igel können ein Lied davon singen -, umzulegen; nur Steine werden umfahren und nicht umgefahren aus Blechschutzgründen. Aber wieso muss denn weiterhin auf bedrohte, bestandesgefährdete Tiere geschossen werden?
Selbstverständlich sind die Jäger nicht die Haupttäter bei der Feldhasen-Dezimierung, aber wenn sie bei der vorgegebenen dramatischen ökologischen Lage nur ein einziges Tier zur Strecke bringen, ist das unverzeihlich. Dafür gibt es keinen einzigen vernünftigen Grund.
Selbst Naturschutzverbände haben Angst, gegen die Jagdherren anzutreten. Pro Natura Aargau will das Anliegen des Wasservogelschutzes nicht mittragen, weil der Schweizer Vogelschutz eine "ähnliche Initiative" in der Schublade schubladisiert habe, um angeblich auf dem Verhandlungsweg eine bessere Lösung zu erzielen... Auch der WWF Aargau zog Samthandschuhe an und möchte sich nicht mit den Jägern anlegen, "solange die Jagd nicht bestandesgefährdend ist und die geltenden Tierschutzbestimmungen respektiert". Möglicherweise beruht diese Zurückhaltung auf der Tatsache, dass der Gemahl der englischen Königin, Prinz Philipp, während 16 Jahren (bis Ende 1996) Internationaler WWF-Präsident war und auch heute noch für diese Organisation tätig ist. Denn wie alle Mitglieder des im Übrigen betont umweltbewussten englischen Königshauses war er seit jeher ein passionierter Jäger.
Der Aargauische Tierschutzverein seinerseits verschanzt sich hinter der schweizerischen Dachorganisation STS, wonach das Thema Vogeljagd "gesamtschweizerisch und gesamtmehrheitlich" angegangen werden muss beziehungsweise müsste, und eine Beschränkung auf Wasservögel wird als nicht sinnvoll beurteilt. Der STS aber ist merkwürdigerweise "nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von Wildbeständen durch die Jagd", aber für die Einhaltung der Grundsätze des Tier-, Natur- und Artenschutzes. Das Abschiessen von Vögeln wird hier der übrigen Jagd gleichgestellt und in der Schweiz unter Umständen toleriert, nicht aber in südlichen Ländern...
Selbst der Verband der Aargauischen Natur- und Vogelschutzvereine scheut den Einsatz für ein Verbot des Abschiessens seiner Schützlinge, bevor der Schweizer Vogelschutz nicht an seiner Delegiertenversammlung über die Lancierung einer landesweiten Initiative zur Abschaffung der Vogeljagd entschieden hat. In allen Fällen spielen Konkurrenzgründe unter Tierschutzorganisationen mit, und man möchte zudem keine jagenden Mitglieder vergraulen. Die Konferenz aargauischer Natur- und Umweltschutzorganisationen sieht keinen Sinn für eine aargauische Initiative zum Schutze der Wasservögel, oder höchstens nach dem Floriansprinzip: "In anderen Kantonen mag das anders sein."
Auch die Vogelwarte Sempach scheint den Jägern näher als den bedrohten Wildtieren zu sein. Als in verschiedenen Kantonen (Bern, Aargau und Solothurn) Bestrebungen bekannt wurden, die Jagd überhaupt oder aber wenigstens die Feldhasenjagd und das Abschiessen weiterer bestandesbedrohter Kleintiere zu unterbinden, wurden von der Vogelwarte zusammen mit dem Buwal (Schweizerisches Bundesamt für Umwelt, Wald und Landwirtschaft) flugs Beruhigungspillen unter dem Motto "Meister Lampe erholt sich etwas" verabreicht. 1999 ist laut dem jagdfreundlichen Feldhasenforscher Hans Peter Pfister von der Vogelwarte nach Jahren des schnellen Rückganges beim Feldhasenbestand "gar eine Zunahme von 8% festgestellt" worden (laut "Aargauer Zeitung" vom 30. März 2002). Wo er diese 8% (gerechnet von alarmierend tiefem Niveau aus) geortet hat, ist mir schleierhaft; jedenfalls begegnet man in der freien Natur kaum noch einem Feldhasen. Wurden 1947 in der Schweiz noch über 70'000 Hasen geschossen, waren es im Jahr 2000 noch 2584. In 10 Kantonen dürfen Hasen nicht oder kaum mehr geschossen werden; ein diesbezüglicher Pionier ist der Kanton Genf, der bedrohte Tiere seit 1975 schützt.
In der letzten Zeit ist der Druck auf die Jagd in vielen europäischen Ländern massiv erhöht worden, aus der Erkenntnis heraus, dass sich die Natur selber reguliert und keiner Heckenschützen bedarf. Bezeichnenderweise wehren sich viele Jäger gegen die Wiedereinbürgerung von Wildtieren wie Luchs und Wolf, die ihnen die Regulierungsarbeit in professionellerer Weise abnehmen würden; selbst auf mühsam wiedereingebürgerte Bartgeier wird gelegentlich geschossen. Das alles wandelt das ehemalige Ansehen, das die Jagdkreise genossen haben, allmählich in eine gesellschaftliche Ächtung um. Die Weidgerechtigkeit von damals hat eine neue Bedeutung erhalten: Das Handeln darf sich nicht mehr nach dem jagdlichen Brauchtum ausrichten, sondern sollte endlich den Bedürfnissen der wild lebenden Tieren gerecht werden.
Unter diesen neuen Voraussetzungen sind selbst die Hetzjagden der britischen Fuchsjäger mit Hilfe ihrer hochläufigen Jagdhunde in die öffentliche Kritik geraten. Es geht um eine Tierquälerei ohnegleichen durch Jäger in roten, blauen oder schwarzen Röcken je nach ihrem Rang , die auch auf Marschland stattfindet, wo Füchse rar geworden sind. Wenn die Hunde über ein erlegtes, wehrloses Tier herfallen, ist es zu dessen Glück meistens bereits an Angst und Erschöpfung gestorben. Heftige Diskussionen um die Fuchsjagd bewegen Grossbritannien schon lange. Schon dreimal stimmte das Unterhaus für ein Verbot, doch die mächtigen Lords im Oberhaus verhinderten das Gesetz regelmässig wieder. Premier Tony Blair hatte vor seiner Wahl versprochen, die Fuchsjagd per Gesetz zu verbieten; er kann nun beweisen, ob dies ein Versprechen oder ein Versprecher war. Der Entscheid liegt bei ihm. Die Jagd soll in Grossbritannien bestenfalls etwas "tiergerechter" werden, was sie ja nie sein kann. Sie dient dem Prestige und der Unterhaltung und nur marginal der Fleischversorgung.
In Frankreich nehmen nicht nur Feudalherren ihre Jagdprivilegien wahr, sondern an der Jagd ist sozusagen jedermann beteiligt. Weil selbst die Spitzen des Staates immer wieder gegen nationale und europäische Jagdregeln verstossen, fehlt ihnen die moralische Autorität, das blutige Handwerk in vernünftige Bahnen zu lenken. Besonders beliebt ist bei den Franzosen die Wasservogeljagd, die ausserhalb der Schonzeit betrieben wird. In diesem Lande gibt es 1,5 Mio. Jäger (650'000 in Grossbritannien, 325'000 in Deutschland und 35'000 in der Schweiz[2].
In den Niederlanden ist am 1. April 2002 ein neues "Flora- und Faunagesetz" in Kraft getreten, welches die Jagd nur noch bei "wesentlichen Schäden" ausnahmsweise zulässt. Hier wurden die Jäger im Prinzip von der Rolle als ökologische Schädlinge in jene von Schädlingsbekämpfern gedrängt; es wird sich weisen, welche Praxis sich bei den Ausnahmeregelungen einspielt und was da alles als Schädlinge bezeichnet wird. Nur noch die Jagd auf Hase, Kaninchen, Fasan, Stockente und Ringeltaube ist zu bestimmten Zeiten erlaubt in Deutschland zum Beispiel dürfen 96 Tierarten gejagt werden, selbst in Nationalparks und Naturschutzgebieten.
Die Niederlande haben die Konsequenzen aus modernen ökologischen Erkenntnissen gezogen. Hoffentlich findet dieses Vorbild viele Nachahmer.
Walter Hess
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[1] Adresse: Verein zum Schutze der bedrohten Wildtiere, Postfach 4245, 5001 Aarau. Konto: IBAN-NR. CH35 8069 8000 0100 2148 5 (Raiffeisen-Bank Kölliken-Entfelden). Präsident ist Peter Suter, Hubel 59, 5742 Kölliken AG. Als Vizepräsidentin amtet Marlène Hagmann.
[2] In der Schweiz wird im Wesentlichen nach 2 Systemen gejagt: Die Patentjagd wird vor allem in Bergkantonen ausgeübt. Dabei können die Jäger auf dem Gebiet des ganzen Kantons die ihnen zugesagte Anzahl Tiere erlegen. Die Revierjagd ihrerseits wird vorwiegend in den Kantonen des Mittellandes durchgeführt (Ausnahme: Kanton Bern). Die Jagdrechte werden dabei durch Vertrag an eine Jagdgesellschaft verpachtet. Um in der Schweiz zur Jagd zugelassen zu sein, benötigt man ein durch Prüfung erlangtes Jagdpatent. Angehende Jäger bereiten sich oft durch den Besuch einer Jagdschule darauf vor. Grundbesitz in der Schweiz führt zu keinen Jagdrechten.
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