Textatelier
BLOG vom: 15.01.2005

Wenn das Wörtchen „wohl“ nicht wär ...

Autor: Walter Hess

Zum Wohl! Das heisst etwa: Zu Deinem/Ihrem Besten! Aber wohl oder übel ist mit dem Wörtchen wohl, je nachdem es frei steht oder in Wortverbindungen vorkommt, manchmal auch das Wehe verbunden. Ich habe das in den letzten Tagen deutlich erfahren müssen.

Und das kam so: Im 12. Textatelier-Rundbrief habe ich mich mit der missglückten Reform der deutschen Sprache befasst und unter dem Titel „Sprachliches Freistilringen geschrieben:

So kam es etwa zur verstümmelnden Getrenntschreibung, die oft sogar den Sinn entstellte: Wenn einer etwas „wohl überlegt“ oder „wohlüberlegt“ hat, sind das 2 unterschiedliche Bedeutungen: Der Erste hat wahrscheinlich bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach überlegt, der andere hat es sich gut überlegt. Und man kann die zusammengeschriebene Form nicht einfach abschaffen, ohne der Sprache Schaden zuzufügen, ohne sie zu kastrieren.“

Kaum war der Brief in alle Welt versandt, kam am 8. Januar 2005 zu meiner Freude die 1. Reaktion. Sie stammte von der Schriftstellerin und Lyrikerin Lislott Pfaff aus CH-4410 Liestal, die ein subtiles Sprachgefühl hat, auch für mundartliche Ausdrucksweisen. Sie mailte:

Brief 1 von Lislott Pfaff (L. P.):

Lieber Walter,

Ich lese gerade die „Sprachveränderer“ in Deinem Rundbrief. Im 3. Absatz willst Du den Unterschied zwischen dem verbalen Ausdruck „wohl überlegen“ und dem Adjektiv „wohlüberlegt“ aufzeigen, machst aber aus dem Adjektiv wieder ein Verb, indem Du es in die Vergangenheit setzest: „Wenn einer etwas wohl überlegt hat...“ darf ebenfalls nicht zusammengeschrieben werden. Hingegen: „Eine wohlüberlegte Tat“ (als Adjektiv) oder „wohlüberlegt handeln“ (als Adverb).

Tut mir leid, dass ich jetzt so schulmeisterlich geworden bin, aber ich finde, es wäre schade, hier einen grammatikalischen Ausrutscher stehen zu lassen (oder wie früher stehenzulassen).

Schöne Grüsse aus dem fast frühlingshaft warmen Liestal.

Lislott

Antwort von Walter Hess (W. H.) vom 9. 1. 2005 auf Brief 1:

Liebe Lislott,

obschon Du eine sehr überzeugende Persönlichkeit bist, hast Du mich diesmal − ausnahmsweise − nicht überzeugt. Das „wohlüberlegt“ wird tatsächlich meistens adjektivisch verwendet, aber es lautet daneben auch „durchdacht“ − in der gehobenen deutschen Sprache (laut älteren Duden-Ausgaben). Es stimmt nicht, dass es ein reines Adjektiv ist, wirklich nicht, sondern eben auch ein Adverb.

In Wortzusammensetzungen bedeutet das wohl meiner Ansicht nach immer so etwas wie gut oder sehr: wohlgesinnt (gutgesinnt), wohlbedacht, wohlanständig, wohlerzogen, wohlbehalten usf. Man kann sich also sehr wohl etwas wohlüberlegen − das beweisen sämtliche älteren Wörterbücher, die vor der neuen Rechtschreibung entstanden sind.

Ich hoffe, dass ich Dich überzeugen konnte. Ich bin der unerschütterlichen Ansicht, dass ich richtig liege.

Im Übrigen weisst Du ja, dass ich jeden Fehler sofort zugebe. Aber ich kann doch keine publizistischen Fehltritte eingestehen, die keine sind.

Herzlich: Walter

Brief 2 von L. P. vom 10. 1. 2005

Lieber Walter,

Im Grossen „Duden für Rechtschreibung“, Ausgabe 1973, findest Du lediglich das Adjektiv "wohlüberlegt: besser überlegt, bestüberlegt; ein wohlüberlegter Plan", aber keine Infinitivform des Verbs „wohlüberlegen".

Unter „wohl“ findet man u.a.: „wohl sein, sich wohl fühlen; es ist mir immer wohl ergangen; er wird es wohl (wahrscheinlich) tun; vgl. aber: wohltun; er wird es wohl (wahrscheinlich) wollen; vgl. aber: wohlwollen, gleichwohl“ (usw.).

„wohl“ drückt in einer Frage auch den Zweifel aus: Wird er wohl kommen?

Jetzt bist Du wieder dran...

Herzlich: Lislott

Antwort von W. H. vom 11. 1.2005 auf Brief 2:

Liebe Lislott,

es ist schon so, dass dieses wohlklingende Wohl in der Sprache eine Fülle von Funktionen erfüllt.

Ich halte mich jetzt einmal an das Werk „DUDEN. Deutsches Universalwörterbuch A−Z“, Jahrgang 1989. Dort kommt nach wohltemperiert (neu: wohl temperiert...) wortwörtlich:

„wohlüberlegt < Adj.: besser, am besten überlegt, bestüberlegt; (geh.): durchdacht.“

Soweit das Zitat. Das Kürzel geh. heisst gehoben.

Auf der Webseite http://www.sprache.org/bvr/bil2001dm.htm steht:

„Ein Merkmal der Reform ist nun, dass viele ihrer Regeln gar nicht die Rechtschreibung betreffen, sondern die Wortbedeutung und Wortbildung. Wer verlangt, man müsse den Ausdruck vor Langerweile als vor langer Weile schreiben, wohlüberlegt als wohl überlegt, greulich als gräulich, heissersehnt als heiss ersehnt usf., der reformiert nicht die Rechtschreibung, sondern ändert oder verdunkelt Bedeutungen.“

Diese verdunkelte Bedeutung am Beispiel von „wohl“ aufzuzeigen, war mein Anliegen. Ein Verb wohlüberlegen gibt es tatsächlich nicht. Doch auch bei rein adjektivischem Gebrauch hat das „wohlüberlegt“ verschiedene Bedeutungen, je nachdem ob man es zusammen oder getrennt schreibt:

„Er hat einen wohl überlegten Entscheid getroffen“, heisst, dass er nach meiner Annahme seinen Entscheid wahrscheinlich (wohl) überlegt hat. Er hat sich dabei wohl etwas gedacht.

„Er hat einen wohlüberlegten Entscheid getroffen“, heisst eindeutig, dass er sich seinen Entscheid wirklich gut überlegt hat.

Wenn das Wohl in diesem Zusammenhang allein steht, hat es eine einschränkende Bedeutung, es drückt eine Annahme, eine Vermutung aus. Du hast ja selber darauf hingewiesen: „Wird er wohl kommen?“

In der Zusammenschreibung aber erhält das Wohl die Bedeutung von gut wie in wohlbehütet, wohlbehalten, wohlerzogen usf.

Daraus ergibt sich dann, je nach Schreibweise, eine markante Bedeutungsänderung, ein klarer respektive unklar werdender Fall.

Falls Du diese E-Mail erst am Morgen liest, wünsche ich Dir wohlgeruht zu haben. Ich darf doch wohl annehmen, dass Du geruht hast?

Eine wohlige Woche wünscht

Walter (Wohlter)

Brief 3 von L. P. vom 12. 1. 2005

Lieber Wohlter,

wir verstehen uns wohl miss.

Ich habe nicht Deine gerechtfertigte Kritik an den blöden Rechtschreib-Reformen (auseinander reissen von Wörtern, die zusammengehören) kritisiert, sondern einzig und allein Deine Formulierung im Rundbrief:

„Wenn einer etwas ... ‚wohlüberlegt’ hat ...“

Da es, wie Du ja selbst sagst, das Verb „wohlüberlegen“ gar nicht gibt, kannst Du es auch nicht konjugieren bzw. als Partizip gebrauchen, und das tust Du, wenn Du schreibst „Er hat etwas wohlüberlegt...“ Du wolltest aufzeigen, dass „wohl“ im Sinne von „wahrscheinlich“ und „wohl“ im Sinne von „gut“ (in zusammengesetzten Adjektiven) nicht dieselbe Bedeutung haben. Da bin ich voll mit Dir einverstanden. Es ist nur Deine Art von Erklärung, die grammatikalisch nicht stimmt.

Habe ich mich wohl diesmal klar, das heisst mit wohlüberlegten Worten ausgedrückt?

Gehab Dich wohl!

Lislott

Antwort von W. H. vom 13. 1. 2005 auf Brief 3:

Liebe Lislott,

in diesem eingeschränkten Sinn und Geist hast Du Recht: Wenn es das Verb wohlüberlegen nicht gibt, dann kann man sich logischerweise auch nichts wohlüberlegen.

Und weil man das nicht kann, wie Du nun bewiesen hast, passiert soviel Blödsinn auf dieser Erde. Die Lösung: das wohlüberlegen als Verb einführen und diese Tätigkeit des Gut-Nachdenkens auch ausüben.

Was hältst Du wohl davon?

Herzliche Grüsse

Wohlter

Brief 4 von L. P. vom 14.1.2005

Lieber Walter,

dem ist wohl nichts mehr anzufügen - ausser:

Wie ist es denn mit „Wohl bekomms!“, getrennt geschrieben, aber im Sinne von „gut“ (nicht von „wahrscheinlich“).

Das ist wohl das Wohl und Wehe der deutschen Sprache...

In diesem Sinne: Lass es Dir wohl ergehen!

Lislott

Antwort von W. H. vom 14. 1. 2005 auf Brief 4

Liebe Lislott,

eigentlich lasse ich es mir lieber wohlergehen… Ein durchgehendes, zusammenhängendes Wohlergehen wünsche ich Dir auch

Walter

___________

Und was meinen unsere Nutzerinnen und Nutzer wohl dazu? Schreiben Sie uns bitte: walter.hess@textatelier.com

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