BLOG vom: 25.01.2010
Wie sich die Schweiz aus dem US-Würgegriff winden möchte
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein/AG CH (Textatelier.com)
Manchmal verzweifle ich beinahe ob der Unterwürfigkeit der offiziellen Schweiz gegenüber der unerträglichen US-Arroganz. Damit ist die Schweiz zwar keine Ausnahme – vor den USA kuschen mit Ausnahme etwa von China, Russland, Iran, Kuba, Venezuela, Bolivien, Nordkorea, Burma alle; man will sich mit den ungnädigen Weltherren und -damen gut stellen, um Strafaktionen so weit als möglich zu entgehen – ganz gelingt dies eh niemandem. Aber dann kehrt bei mir gelegentlich wieder eine Art von Seelenfrieden ein, der mit Zuversicht ausgepolstert ist, und ich wiege mich in diesem Gefühl: Sie funktioniert halt doch, die Schweiz. Meine momentanen Glücksgefühle danke ich dem Bundesverwaltungsgericht (www.bundesverwaltungsgericht.ch), das vorläufig noch in der Bundeshauptstadt Bern und zum Teil in Zollikofen BE residiert. Es hat dem Bundesrat in 2 Fällen zum Thema Bankgeheimnis/Datenherausgabe an die USA ein gesetzeswidriges Verhalten nachgewiesen und damit seine Unabhängigkeit unter Beweis gestellt.
Zuerst befand das Gericht (BVGer), dass die überstürzte Herausgabe von 255 UBS-Dossiers vom 18.02.2009 an die USA rechtswidrig war. Die FINMA (Finanzmarktaufsicht) hatte die Nacht-und-Nebelaktion im Auftrag des Bundesrats lanciert. Das Kopfschütteln im Volk war anhaltend. Denn dies war der entscheidende Schlag gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis und das Schweizer Recht, das zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheidet, also zwischen milderen und gravierenderen Vergehen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf machte 2 Tage später dem US-Justizministerium gegenüber wahrscheinlich aus persönlichem Antrieb weitere Konzessionen – ein Trauerspiel von der masochistischen Art.
Landesbehörde als Sicherheitsrisiko
Eine parlamentarische Untersuchungskommission, die hoffentlich eingesetzt wird, sollte untersuchen, was die Bundesräte zu dem Ausverkauf der Heimat und zum Gesetzesbruch trieb – statt Haltung zu zeigen und die Schweiz zu schützen. Der CVP-Politiker Urs Schwaller (Freiburg) kommentierte dazu im Herbst 2009: „Urbi et orbi werden Versprechungen und Konzessionen gemacht. Wir geben laufend Trümpfe aus der Hand, ohne irgendeine Gegenleistung zu erhalten. Unsere Verhandlungsposition wird immer schwächer.“ Und SVP-Präsident Toni Brunner sagte dem CH-Fernsehen am 23.01.2010 gegenüber: „Der Bundesrat ist zu einem Sicherheitsrisiko für die Schweiz geworden.“
Zwar gab es bundesratsinterne Warnungen vor einem weiteren Kniefall vor den USA. Doch trotz aller vorherigen Beteuerungen, das Bankgeheimnis sei nicht verhandelbar (so Hans-Rudolf Merz), wurde es auf dem US-Hochaltar überstürzt und gedankenlos geopfert – die juristischen Abklärungen waren offenbar liederlich. Das BVGer-Urteil wird nun von der FINMA ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen.
Das war der 2. Streich
Der 2. Streich aus dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 22.01.2010 bekannt: Es hatte in einem Pilotprozess entschieden, dass die Herausgabe von UBS-Kontodaten im Rahmen der so genannten Amtshilfe illegal ist. Dieses Urteil ist abschliessend, kann also nicht nach Lausanne weitergezogen werden. Den zuständigen Bundesratsmitgliedern Hans-Rudolf Merz, Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf verschlug es vorerst die Sprache.
In einem 52-seitigen Urteil befasst sich das Gericht zunächst ausführlich mit der Rechtsnatur des Abkommens, das die Schweiz und die USA am vergangenen 19.08.2009 zur Beilegung der US-Zivilklage gegen die UBS abgeschlossen hatten und das die Offenlegung von rund 4450 Kundendaten innerhalb eines Jahres vorsah. Das war ein weiteres Entgegenkommen innerhalb des heutigen neoliberalen Wirtschaftskriegs, der darauf abzielt, dass die USA global auf alle Bankdaten Zugriff nehmen können. In der Amtssprache heisst dies „automatischer Datentransfer“, der die US-Klageindustrie ständig mit wichtigem Futter versorgen würde. Die USA mit ihrem bankrotten Staat und der darniederliegenden Wirtschaft versucht mit zunehmender Intensität, mit Strafaktionen das fehlende Geld einzutreiben.
Bei solchen von Schnüffelei begleiteten Raubzügen bleibt ausgeklammert, dass der US-Bundesstaat Delaware laut dem Netzwerk für Steuergerechtigkeit zusammen mit Luxemburg das weltgrösste aller Steuerschlupflöcher ist. Dass die USA zuerst einmal hinter der eigenen Haustür kehren, wird und kann ja niemand erwarten; die internationale Politik wagt kaum, davon zu reden. Die USA sind allmächtig, haben jede Freiheit, auch für beliebige Akte von Willkür.
Hört mit der Kuscherei auf!
Alle Länder dieser Erde müssten sich gegen die Wirtschaftskrieger wappnen; doch hat sich in der globalisierten Welt ein einziges grosses Kuschen breitgemacht, auch wenn dabei nationale Gesetze umgangen werden, wie dies der Bundesrat im Hinblick auf die Herausgabe der 4450 Kundendaten tun wollte; das neue Urteil betrifft etwa 4200 Fälle. Gottseidank ist der Datentransfer noch nicht erfolgt.
Die Bundesverwaltungsrichter kamen nämlich zum Schluss, dieser wäre illegal. Bei der gesetzlichen Grundlage handle es sich um eine so genannte „generelle Verständigungsvereinbarung“, die das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1996 weder ändern noch ergänzen könne. Die zwischen den beiden Staaten vereinbarten Kategorien von mutmasslichen Steuerbetrügern könnten demnach nur zur Amtshilfe führen, wenn das geschilderte Verhalten durch das Doppelbesteuerungsabkommen selbst abgedeckt wäre.
Im zu beurteilenden Fall hatte es eine UBS-Kundin unterlassen, ein Formular bei der US-Steuerbehörde einzureichen. Dies allein stellt zusammen mit einem hohen Betrag an hinterzogenen Steuern laut dem Urteil aber noch kein betrügerisches Verhalten im Sinne des DBA dar. Ein blosses Verschweigen ohne jegliche Zusatzhandlung genüge nicht. Ebenso wenig kann laut dem Gericht aus einer blossen Steuerhinterziehung, auch wenn sie wiederholt begangen wird und hohe Beträge betrifft, auf ein betrügerisches Verhalten im Sinne des DBA geschlossen werden.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Finanzminister der Schweiz, kommentierte am 23.01.2010, das Urteil sei aus rechtsstaatlicher Sicht zu erwarten gewesen. Nach meiner Interpretation bedeutet dies, dass sich der Bundesrat seines gesetzesbrecherischen Verhaltens bewusst war, um die UBS zu retten und den Finanzplatz Schweiz zu stabilisieren. Gut gemeint. Der Zweck heiligt also auch Mittel jenseits der Legalität. Nun müsse eben, sagte Merz noch, „die tatsächliche Situation des Finanzplatzes Schweiz mit der rechtlichen in Übereinstimmung gebracht“ werden.
Das sind ja geradezu italienische bzw. amerikanische Zustände. Das Gesetz wird nach Gesetzesbrüchen zurechtgebogen, damit wieder alles seine Ordnung hat. Wenn ich auf einer Innerortsstrecke mit 80 km/h statt der erlaubten 50 km/h fahre und erwischt werde, dann werde ich verlangen, dass die erlaubte Geschwindigkeit auf 80 km/h heraufgesetzt und meine Raserei hinterher legalisiert wird. Das sind Sitten und Gebräuche, wie sie zur Globalisierung gehören, die keinerlei Skrupel kennt und auch von einer Rechtssicherheit nichts hält. Politik ist Geschäft. Und Geschäft ist Geschäft.
Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, nach seinem mutigen Urteil offenbar unter juristischen und politischen Druck geraten, zeigte bereits auf, wie Bundesrat und Parlament aus dem rechtlichen Dilemma herausfinden könnten: Das Parlament müsse Steuerhinterziehung bloss zu einem Delikt erklären, das eine Datenherausgabe an die USA legitimiert. Der Bundesrat seinerseits sei nicht das zuständige Organ, um die Steuerhinterziehung dem Steuerbetrug gleichzustellen und damit das Bankgeheimnis auszuhebeln.
Für nachträgliche parlamentarische Absegnungen der Deals mit den USA steht bereits eine Referendumsdrohung der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Raum – ein weiterer Grund für Zuversicht. Die demokratischen Abläufe könnten nur durch die Zuflucht zu Notrecht umgangen werden, ein Trick, der das Vertrauen in die Demokratie zusätzlich erschüttern würde.
Vorerst wird es einmal darum gehen, den Klärungsbedarf abzuarbeiten, das heisst eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen und zu erforschen, wie es zu all diesen Debakeln kommen konnte, zu juristischem und politischem Versagen. Bundespräsidentin Doris Leuthard verschanzte sich hinter Juristen: „Der Bundesrat hat sich bei der Genehmigung des Abkommens auf interne wie externe Gutachten von renommierten Steuer- und Völkerrechtsexperten gestützt“ (Zitat aus dem „SonntagsBlick“).
Sicher ist bereits eines: Die neoliberale Globalisierung mit der internationalen Dreinschnorrerei, der Aushebelung nationaler Gesetze, wirtschaftlichen Erpressungsmanövern und Strafaktionen hat zu chaotischen Zuständen geführt. Die Mächtigen nutzen das zu ihrer Machtausweitung und Bereicherung aus. Die schwachen, misshandelten Knechte kriechen ängstlich vor Erpressern auf dem Boden umher, reagieren auf jeden Fusstritt mit dem Ausbau ihres Vasallentums. Der Herr hat gesprochen und will es halt so. Gottergeben. Und der Globalisierungsgott wohnt in den USA.
Die UBS in den USA
Politik ist immer Wirtschaftspolitik, das heisst, es spielen finanzielle Interessen mit. Im konkreten Fall geht es um die Existenz der UBS, die bei einer Herabstufung durch die US-Ranking-Schrittmacher in den Ruin getrieben werden könnte. Bleibt die UBS in den USA, wird sie sich ständig mit erpresserischen Forderungen konfrontiert sehen. Die einzig vernünftige Lösung wäre ein Rückzug aus diesem Schurkenstaat.
Der UBS-Boss Oswald Grübel, dessen starke Leistung Bewunderung verdient, hat auch schon einmal damit gedroht, den USA allenfalls den Rücken zu kehren, wenn das dortige Engagement unerträglich wird. Und der weitsichtige SVP-Stratege Christoph Blocher ist ebenfalls zu dieser Auffassung gelangt: „Wir müssen uns jetzt schleunigst darauf vorbereiten, dass wir die UBS in den USA fallen lassen können. So lange wir das nicht tun, ist die Schweiz erpressbar.“ (Und die UBS, wie dem beizufügen ist.) Blocher drängt darauf, dass die vom Bundesrat eingesetzte „Too big to fail“-Expertengruppe jetzt schnell vorwärts macht und der UBS eine Holdingstruktur aufgezwungen wird, um die amerikanische Tochtergesellschaft nach einer Anklage durch die US-Steuerbehörden notfalls Konkurs gehen zu lassen – bei begrenztem Schaden. Die Grösse, die keinen Untergang erlaubt, führt die Staaten in eine Art von Geiselhaft.
Der „grüne“ Nationalrat Daniel Vischer sagte gegenüber der Sonntagszeitung „Sonntag“: „Ich bin für die sofortige Aufspaltung der UBS und die Gründung einer Schweizer Auffanggesellschaft, damit nicht Vermögenswerte aus der Schweiz den UBS-Konkurs in den USA finanzieren.“ Man wäre mit einer Begrenzung der Bankengrösse in guter Gesellschaft: selbst der grosse Obama hat das soeben vorgeschlagen.
Ich habe das bestimmte Gefühl, dass längst genügend Erfahrungen vorliegen, die es als zwingend erscheinen lassen, sich vor Engagements in den USA zu hüten, was momentan, beim Zusammenbruch des Dollar-Imperiums, besonders dringend ist. Das Leben würde nach dem Befreiungsschlag für uns wieder einfacher und lebenswerter.
Anhang
Das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht ist eine junge Institution. Sie hat ihre Tätigkeit am 01.01.2007 aufgenommen. So richtig los geht es mit dem Gerichtsbetrieb 2012 in St. Gallen, wo für das junge Gericht ein mehrgeschossiger Turm und ein in den Hang eingelassenes, flaches Basisgebäude erstellt wird. Das Architekturbüro Staufer & Hasler Architekten AG nannte sein prämiiertes Projekt „Auf Rosen gebettet“. Ein wunderschönes Bett verdient das Gericht für seine Ruhephasen, auf dass es dann wieder die Kraft hat, zum Rechten zu sehen.
Das Gericht ist die Nachfolgeorganisation der ehemaligen Rekurs- und Schiedskommissionen und ist in den vergangenen Tagen gleich zweimal mit Entscheiden zu missglückten bundesrätlichen Kniefällen aufgefallen, die das Land erbeben und die Hoffnung keimen liess, dass dem US-Schnüffelstaat nun doch noch gewisse Grenzen gesetzt werden, über das dortige Datenchaos hinaus. Gerade ein schwacher, desorientierter Bundesrat, der gegen die Unabhängigkeit des eigenen Landes arbeitet, bedarf der strengen juristischen Überwachung. Die auch räumliche Distanz zu Bern kann dem neuen Gericht nicht schaden.
Literatur zum Thema
Hess, Walter: „Kontrapunkte zur Einheitswelt. Wie man sich vor der Globalisierung retten kann“, Verlag Textatelier.com, CH-5023 Biberstein 2005. ISBN 3-9523015-0-7.
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20.12. 2005: Der WTO-Minimal-Kompromiss: Bloss Brosamen für Arme
21.07.2005: Übel aus dem Osten, aus dem Westen nichts Neues
07.07.2005: Bomben in London City: Die Olympiade der Gewalt
07.07.2005: Wieder Terrorismus in dieser besten aller Welten
21.06.2005: SP und Gewerkschaften verschaukeln ihre Genossen
04.03.2005: Hunter S. Thompson und die fiktive Wirklichkeit
01.02.2005: WEF 2005: Schminke über Globalisierungspleiten
31.12.2004: Bilanz 2004: Überhaupt nichts im Griff
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