Textatelier
BLOG vom: 09.10.2010

Fall Thilo Sarrazin – der eigentliche Skandal und Parallelen

Autor: Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
 
Nachdem inzwischen selbst die Linkspopulisten um Sigmar Gabriel von der deutschen SPD, veranlasst offenbar durch die für die politische Klasse unerwartete Zustimmung in der Bevölkerung zu Dr. Thilo Sarrazin und, abzielend auf die Erhöhung der Wahlchancen bei den im Jahr 2011 anstehenden Landtagswahlen, im Ergebnis völlig zu Recht für hartnäckige Integrationsverweigerer Sanktionen vorschlagen (http://www.tagesspiegel.de/politik/gabriel-fuer-sanktionen-bei-integrationsverweigerung/1938588.html), und nachdem der Fernsehkanal 3SAT am 27.09.2010 ab 22.25 Uhr ein ca. 1-stündiges Gespräch des Journalisten Frank A. Meyer mit Thilo Sarrazin ausstrahlte (vgl. http://www.thurgauerzeitung.ch/kultur/fernsehen/TVKritik-Ich-kenne-viele-Dummkoepfe-die-aus-Universitaeten-kommen/story/14261468;
das in den „Qualitätsmedien“ ausführlich kommentiert wurde, sollen hier in erster Linie zwei bisher wenig diskutierte Aspekte behandelt werden.
 
Fehlende Rechtsgrundlage für Entlassung
Vorrangig soll beleuchtet werden, wie von der politischen Klasse in Deutschland mit Thilo Sarrazin ein Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank abberufen bzw. entlassen werden sollte, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. In den Medien wurde viel Unsinn bezüglich der rechtlichen Möglichkeit einer Abberufung von Sarrazin verbreitet. Als einer der wenigen Autoren, welche die Rechtslage zutreffend dargestellt und nicht politische Wunschvorstellungen verbreitet haben, ist Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur mit seiner Stellungnahme in Legal Tribune Online positiv hervorzuheben. Unter dem Titel „Sarrazin-Entlassung Ein Akt der freien Rechtsschöpfung?“ hat Ladeur die fehlende Rechtsgrundlage für die von der in einer Parallelwelt lebenden politischen Klasse mehrheitlich gewünschte Strafaktion gegen Sarrazin aufgezeigt
 
Zutreffend hat Ladeur seinen Ausführungen den für Juristen wichtigen Grundsatz zugrunde gelegt, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Bei der Darstellung der Rechtslage hat Ladeur auch völlig zu Recht die einschlägigen Gesetzesmaterialien aus den 50er-Jahren im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundesbankgesetzes durch das Parlament berücksichtigt. Im Ergebnis hat Ladeur die Rechtlage völlig zutreffend dahingehend dargestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für die Entlassung des Bundesbankvorstandes Thilo Sarrazin gab. Schliesslich hat er zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Entlassung angesichts einer fehlenden gesetzlichen Regelung dieser Konstellation allenfalls in evidenten Fällen möglich und jede andere Rechtsauffassung mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar sei. Gerade eine Regierung, die von anderen Regierungen immer wieder die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Menschenrechte einfordert, wie es die Regierung Merkel tut, muss sich natürlich selbst erst recht an derartigen Forderungen messen lassen. Als solche Notfälle nennt Ladeur den Fall der Dienstunfähigkeit und Fälle, die der Dienstunfähigkeit gleichkommen, das heisst, in denen die Ausübung des Dienstes – wie aus gesundheitlichen Gründen – faktisch nicht mehr akzeptabel ist. Als solche der Dienstunfähigkeit gleichkommende Situationen erwähnt er eine schwere dienstliche Verfehlung (Insidergeschäfte etc.) oder eine erhebliche Straftat. Meinungsäusserungen, auch solche, die bei einem Beamten zu einer Entlassung aus dem Dienst führen könnten, rechnet Ladeur völlig zu Recht nicht dazu. Zudem war Sarrazin nach der eindeutigen Regelung in § 7 Abs. 4 des deutschen Bundesbankgesetzes überhaupt kein Beamter, der dem Beamtenrecht unterstand, sondern es bestand ein vertraglich geregeltes öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis.
 
Letztlich geht es hier, wie Ladeur richtig dargelegt hat, um eine Art Notfallregelung. Alles andere hätte der Bundestag regeln müssen. Natürlich kann der Bundestag eine andere Regelung vorsehen, auch eine Entlassung aus wichtigem Grund, aber er hat es eben nicht getan – und diese bewusste Lücke darf nach der völlig richtigen Einschätzung von Ladeur nicht einfach freirechtsschöpferisch geschlossen werden, wie es die herrschende politische Klasse für politisch korrekt hält. Diesen in jeder Hinsicht überzeugenden juristischen Ausführungen des emeritierten Universitätsprofessors Ladeur ist nichts hinzuzufügen, ausser der Anmerkung, dass bei dieser klaren Rechtslage eine Entlassung bedenklich in die Nähe der Rechtsbeugung reichen dürfte.
 
Dass die politische Klasse in Deutschland, angeführt von der früheren FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda Dr. Angela Merkel (vgl. zur FDJ-Vergangenheit von Merkel bei Osang, Alexander: „Die Schläferin“, in: Der Spiegel. Nr. 46, 2009, S. 57‒69 [Online]), trotzdem versucht hat, die Bundesbank zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Entlassung oder Abberufung des Dr. Sarrazin als Mitglied des Vorstandes der Bundesbank anzustiften, ist der eigentliche Skandal im Fall Sarrazin. Wenn man andere skandalöse Vorgänge in dieser Republik berücksichtigt, ist dieser Versuch der Disziplinierung eines unabhängigen und grundsätzlich unkündbaren Bundesbank-Vorstandes aber nicht wirklich überraschend.
 
Vergleichbare Skandale
Erinnert sei z. B. an einen Vorgang, den man eigentlich eher einer Diktatur oder Bananenrepublik zutraut, nämlich den peinlichen und für einen Rechtsstaat unwürdigen Vorgang um die Entlassung von 4 hessischen Steuerfahndern, die auf Veranlassung der hessischen Landesregierung mittels eines Pfusch-Gutachtens durch einen unfähigen Psychiater als psychisch krank beurteilt und auf Kosten der Steuerzahler als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt wurden (http://www.fr-online.de/politik/spezials/steuerfahnder-affaere/ein-hessischer-skandal/-/1477340/2713980/-/index.html; http://www.dasdossier.de/stichwort/steuerfahnder-affaere).
 
Erinnert sei auch an den Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU-Fraktion im Bundestag und der CDU wegen seiner am 03.10.2003 gehaltenen Rede (Redetext bei http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15981/1.html), die von den linkslastigen deutschen Qualitätsmedien völlig falsch wiedergegeben wurde, und an die Entlassung des Generals Günzel, der Hohmann unterstützt hatte (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,272557,00.html). Linkslastige Meinungsmacher hatten fälschlich behauptet, Hohmann habe die Juden in seiner Rede als Tätervolk bezeichnet, was nachweislich aber falsch war, so dass auch im Rechtsstreit um den Parteiausschluss aus der CDU das Kammergericht in Berlin den Vorwurf des Antisemitismus nicht bestätigte, auch wenn es den Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens billigte. Eine Revision hatte das Kammergericht nicht zugelassen, und eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg (vgl. http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/parteiausschluss-von-hohmann-rechtskraeftig/1123870.html).
 
Erstaunliche Parallelen in den Fällen Hohmann und Sarrazin
Der Fall Sarrazin weist eine interessante Parallele zu dem Vorgang um den Abgeordneten Martin Hohmann auf. Im Fall Sarrazin hatte sich die Deutsche Bundesbank zunächst auf den Standpunkt gestellt, die Ansichten des Dr. Sarrazin seien seine persönliche Meinung und stünden nicht im Zusammenhang mit seiner Vorstandstätigkeit bei der Bundesbank. Nachdem sich allerdings Dieter Graumann als Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland lautstark zu Wort gemeldet hatte, forderte die Bundeskanzlerin Merkel die Bundesbank indirekt zum Handeln auf (vgl. http://www.tagesschau.de/inland/sarrazin168.html;
Dass gerade Dieter Graumann sich hier im Fall Sarrazin als moralische Instanz einmischt, ist ziemlich absurd, wenn man berücksichtigt, dass in Israel hochrangige Politiker offenbar völlig unbeanstandet das Thema „Juden-Gen“ ansprechen können und dürfen (vgl. http://bazonline.ch/ausland/europa/Juedisches-Gen-erzuernt-die-Deutschen-und-macht-Israelis-stolz/story/30847587). Das zeigt, dass es nicht darauf ankommt, was jemand sagt oder schreibt, sondern allein, wer etwas sagt oder schreibt. Auch im Fall des Abgeordneten Hohmann hatte sich die CDU zunächst auf eine Rüge ihres Abgeordneten beschränkt (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,272652,00.html). Nach Einmischung des Zentralrats der Juden, dessen Vorstand aus der in den Medien völlig falsch wiedergegebenen Rede des Herrn Hohmann einen Skandal gemacht hatte (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,272510,00.html), kam es dann zum Ausschluss aus der Bundestagsfraktion und der CDU.
 
Neue Integrationsdebatte nach Sarrazin-Buch
Nachdem die Linkspopulisten in der deutschen SPD um Sigmar Gabriel nach Beginn ihrer Hetzkampagne gegen Dr. Sarrazin von der grossen Zustimmung in der Bevölkerung zu den Äusserungen von Sarrazin offensichtlich völlig überrascht worden waren, haben sie nun offenbar erkannt, dass das von Sarrazin behandelte Thema bei den kommenden Wahlen möglicherweise wahlentscheidende Bedeutung haben könnte, und versuchen nun, das Thema Integration für kommende Wahlkämpfe zu nutzen. Auch die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben sich nun des Themas angenommen, weil natürlich auch sie die wahlentscheidende Bedeutung dieses Themas für die kommenden Landtagswahlen erkannt haben.
 
Zulässige Meinungsäusserung
Unabhängig davon, dass es – wie K.-H. Ladeur zutreffend ausgeführt hat ‒ bereits an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Entlassung eines Bundesbank-Vorstandes fehlt, stellt das Verhalten des Dr. Sarrazin kein Fehlverhalten dar, das, wenn eine Abberufung oder Entlassung überhaupt möglich wäre, eine solche Massnahme rechtfertigen könnte.
 
Richtig ist sicher, dass die Öffentlichkeit von einem Mitglied des Vorstandes einer Notenbank grundsätzlich eine gewisse Zurückhaltung und ein Verhalten erwarten kann, das das Ansehen einer solchen Institution nicht beschädigt. Tatsache ist aber, dass die Ansichten des Thilo Sarrazin seine private Angelegenheit sind, wie das zunächst auch die Bundesbank völlig richtig gesehen hat, und das Ansehen der Bundesbank nicht beeinträchtigt haben. Zum Problem wurde der Vorgang erst, als sich die Politik in skandalöser Weise in die Angelegenheiten der unabhängigen Bundesbank einmischte und indirekt Massnahmen gegen Sarrazin forderte. Im übrigen waren die Ansichten von Dr. Sarrazin schon vor seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank bekannt. Sarrazin war vor allem durch markige Sprüche einschlägig aufgefallen (vgl. http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/thilo-taktlos-die-markanten-sprueche-des-thilo-sarrazin_aid_548110.html). insbesondere während seiner Tätigkeit als Berliner Finanzsenator, also als Mitglied der Berliner „Landesregierung“.
 
Als dann im Jahr 2009 ein Vorstandsposten bei der Bundesbank vakant war und neu besetzt werden musste, hatten für diesen Posten die Bundesländer Berlin und Brandenburg, deren Landesregierungen damals von den SPD-Politikern Wowereit und Platzeck angeführt wurden, das Vorschlagsrecht (dazu http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/1293624/details_8.htm).
 
Nachdem es in der BRD inzwischen leider an der Tagesordnung ist, dass solche Posten in der Regel weniger nach fachlicher Kompetenz und mehr nach Parteibuch besetzt werden (vgl. http://www.noz.de/artikel/34621165/alle-jahre-wieder-wirbel-um-bundesbank-posten;
http://www.fr-online.de/wirtschaft/der-skandal-hinter-sarrazin/-/1472780/4604620/-/index.html), wurde Sarrazin für den vakanten Vorstandsposten vorgeschlagen. Offenbar wollte Berlins Wowereit Dr. Sarrazin loswerden und hat ihn deshalb der Bundesbank angedient, und zwar gegen den Willen des Bundesbankchefs Prof. Dr. Axel Weber (dazu http://www.focus.de/politik/deutschland/weber-sarrazin-in-herzlicher-abneigung-verbunden_aid_444519.html). Bei dieser Gelegenheit ist darauf hinzuweisen, dass Sarrazin während seiner Dienstzeit einer der wenigen Bundesbank-Vorstände war, der ausgebildeter Ökonom ist.
 
Wer wissentlich einen für seine markigen Sprüche einschlägig bekannten Politiker aus parteipolitischen Gesichtspunkten in ein solches hervorgehobenes Amt bringt, anstatt für den Posten einen anerkannten parteilosen Fachmann vorzuschlagen, kann natürlich hinterher nicht die bereits lange bekannte mangelnde politische Sensibilität des Amtsinhabers rügen.
 
Völlig unabhängig davon ist jedoch anzumerken, dass das grundsätzliche Anliegen des Thilo Sarrazin völlig richtig ist. Auch Politiker der CDU und der SPD scheinen nun endlich die Bedeutung der früher nur unzureichend behandelten Integrationsfrage und die vorhandenen Integrationsdefizite erkannt zu haben und haben dies zu einem Thema gemacht, dessen Behandlung offenbar nicht mehr als politisch unkorrekt gilt. Denn die Politiker haben erkannt, dass dieses die Bürger stark bewegende Thema für die Wähler bei den kommenden Landtagswahlen vermutlich grosse Bedeutung haben dürfte und daher die Wahlchancen der Parteien vermutlich stark beeinflussen könnte.
 
Völlig zutreffend ist, dass Deutschland – genau wie andere europäische Staaten ‒ kein generelles Ausländerproblem hat. Ebenso richtig ist, dass natürlich auch eine gewisse Anzahl von Deutschen ohne Migrationshintergrund bildungsfern sind. Letztere können aber nicht in andere Staaten ausgewiesen werden und haben ein Aufenthaltsrecht. Beim längerfristigen Zuzug von Ausländern aus Staaten, die nicht der EU angehören oder der EU gleichgestellt werden, besteht allerdings durchaus die Möglichkeit, gewisse Anforderungsprofile zu definieren, wie das auch andere Staaten ganz selbstverständlich machen.
 
Die Problemfälle beschränken sich, und das hat auch Sarrazin so gesehen, überwiegend auf einen kleinen Teil von Personen mit Migrationshintergrund, die aus wenigen Regionen stammen. Sarrazin würdigt die Bildungserfolge der Vietnamesen, Chinesen, Inder, der Osteuropäer und Russlanddeutschen, Auch andere Autoren als Sarrazin haben völlig richtig dargestellt, dass sich die Problemfälle im wesentlichen auf solche Personen mit Migrationshintergrund konzentrieren, die aus dem Libanon und bestimmten Teilen der Türkei stammen (vgl. dazu z. B. das 496 Seiten umfassende Werk „Der Minority-Report – Die zugelassene Islamisierung Europas“; [http://islamisierung.info/]) und hauptsächlich durch ein bestimmtes rückständiges – mit dem Grundgesetz unvereinbares - Gesellschaftsmodell geprägt sind.
 
Soweit sich Sarrazin bei seinen beanstandeten Äusserungen in den Bereich der „Gen-Forschung“ begeben hat, ist die Kritik an seinen Aussagen sicher im Grundsatz berechtigt. In der ARD-Sendung “hart aber fair” distanzierte sich Sarrazin am 02.09.2010 jedoch von seiner Behauptung, alle Juden teilten ein “bestimmtes Gen”. Zu berücksichtigen ist ferner, dass er diese Auffassung nicht nur als irrig erkannt hat, sondern dass man vergleichbare Äusserungen führender israelischer Politiker nicht zum Skandal erklärt hat, natürlich auch nicht Herr Graumann. In einem Interview mit der Jerusalem Postam 08.08.2010 sagte Eli Yishai, wenn ein Konvertit auf orthodoxem Weg zum jüdischen Glauben konvertiere, „hat er das jüdische Gen“, wenn er nicht auf orthodoxem Weg konvertiere, „hat er das jüdische Gen nicht, so einfach ist das“. Eine Woche früher habe zudem der israelische Künstler Yehoram Gaon in einem Radioprogramm das «jüdische Gen» erwähnt (vgl. http://bazonline.ch/ausland/europa/Juedisches-Gen-erzuernt-die-Deutschen-und-macht-Israelis-stolz/story/30847587).
 
Insgesamt ist daher im Ergebnis in Übereinstimmung mit Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur festzuhalten, dass die Äusserungen des Dr. Thilo Sarrazin, die einen durchaus berechtigten Kerngehalt haben, eine Abberufung bzw. Entlassung aus dem Vorstand der Bundesbank auch dann nicht gerechtfertigt hätten, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage geben würde. Die Äusserungen des Dr. Sarrazin sind sicher eine für die in einer Parallelwelt lebende politische Klasse unangenehme, aber von der durch das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention garantierte Freiheit der Meinungsäusserung gedeckte Meinungsäusserung, die dazuhin einen zutreffenden Tatsachenkern enthält.
 
Sarrazin hat mit seinem freiwilligen Rückzug der politischen Klasse in Deutschland eine (weitere absehbare) peinliche Niederlage vor Gericht erspart. Zudem kann auch der erst im Sommer gewählte Bundespräsident über den Rückzug Sarrazins froh sein, da er sich mit seinen Äusserungen zu dem Fall Sarrazin in ganz bedenklicher Weise in die Autonomie der Bundesbank eingemischt und das Ansehen des Präsidentenamts gefährdet hat und bei einer Entlassung bzw. Abberufung ohne rechtliche Grundlage eine ernsthafte Gefahr für den Rechtsstaat heraufbeschworen hätte.
 
Hinweis auf ein weiteres Blog zum Fall Sarrazin
02.09.2010: Thilo Sarrazins Sinn für tabuisierte und verdrängte Themen
Hinweis auf weitere Blogs von Scholz Heinz
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