BLOG vom: 27.11.2010
Biberstein AG: Gemeindeautonomie mit effektivem Tiefgang
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
An Gemeindeversammlungen schweizerischer Ausprägung sitzen sich das Stimmvolk (Legislative), aufgereiht in Stuhlreihen nach Bedarf, und der Gemeinderat (Exekutive) auf einer kleinen Bühne hinter Pulten Auge in Auge gegenüber. Tiefenscharfe Fachkompetenz ist in beiden Lagern vorhanden; die Diskussionen sind auf entsprechend hohem Niveau und verhindern im Idealfall, dass die Sitzgelegenheit der Behörde zu Anklagebank wird.
Strassen mit Innenleben
Die Komplexität einer Thematik kann sich beispielsweise am Ausbau einer Gemeindestrasse erweisen, die sich nicht allein in einem Asphaltbelag mit allfälligen seitlichen Mäuerchen manifestiert, sondern sozusagen auch ein Innenleben, im Untergrund nämlich, hat, das nach Abschluss der Bauphase jeweils unsichtbar ist, ähnlich den Blutbahnen und Gedärmen eines Menschen. Denn Strassen(aus)bauten haben immer auch mit der Wasserzufuhr und der Abwasserabfuhr zu tun. Sie beschlagen, wie es im Amtsdeutsch heisst, die Generellen Entwässerungs- und Wasserversorgungsprojekte (GEP und WVP), wobei natürlich auch ans Regenwasser zu denken ist.
Das Beispiel lässt sich wunderbar an der Erneuerung der Juraweidstrasse erläutern. Sie führt vom Bibersteiner Gemeindehaus Biberstein mit dem Dachreiter hinauf gegen das Fuchsloch, dreht nach dem bewährten Vorbild von Alpenpassstrassen in einer Haarnadelkurve um fast 180 Grad, worauf die schmale Strasse in kontinuierlichem Anstieg weiterhin der Juraweide zu steuert. Auf den ausgedehnten Weideflächen auf der leicht ansteigenden Terrasse mit grösseren Baumgruppen war einst ein Sportzentrum geplant, das die Bibersteiner weder brauchten noch wollten. Deshalb wandert man dort noch heute so gern.
Die Juraweidstrasse wuchs zusammen mit den Einfamilien- und Reihenhausbauten organisch heran. Sie besitzt weder Bett noch Koffer, was auf ihr bescheidenes Leben hindeutet. Das Regen- und Schneeschmelzwasser fliesst ins angrenzende Grundeigentum, und die Kanalisationsleitungen nehmen manchmal abenteuerliche eigene Wege mitten durch Privatgrundstücke. In solchen Fällen spricht man von Sanierungsbedarf, der sich dadurch akzentuiert hat, dass im Einflussbereich der Juraweidstrasse 2 Überbauungen geplant sind.
Wie überall im Leben, so spielt auch hier die Geschichte mit: Langjährige Anwohner haben Unzulänglichkeiten in Kauf genommen, Erschliessungsbeiträge an die Infrastruktur geleistet. Wie soll man das bei der Festlegung der Anteile an die Kosten durch die alteingesessenen und kommenden Grundeigentümer im Strassenbereich berücksichtigen?
Bei der Diskussion an der Gemeindeversammlung, die bis in historische Untergründe vordrang, war für mich die Erkenntnis erstaunlich, wie viel detailliertes Fachwissen im Gemeinderat, vom Bauamtsvorsteher Martin Hächler über den Gemeindeammann und Architekten Peter Frei bis zum Raumplaner und Juristen Markus Siegrist, vorhanden ist. Sie kennen den Verlauf und die Entwicklungsgeschichte jeder Leitung im Untergrund, räumten mit ihren Fachkenntnissen kritische Fragen elegant aus dem Weg, der zu einer – im Vergleich zu üblichen Ausbau-Normen – redimensionierten Strasse werden soll. Somit wurde dem 1,7-Millionen-Kredit für unterirdische Leitungen und Strasse am Ende mit 97:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Nach der Versammlung, bei Speckzopf und einheimischem Blauburgunderwein, sagte ich zum Juristen Siegrist, für mich werde das überreiche Detailwissen der Behörde allmählich ein Datenschutzproblem. Die Street-View-Aufzeichnungen von Google, die bloss Oberirdisches erfassen, seien dagegen noch vergleichsweise harmlos. Markus Siegrist: „Das ist doch kein Problem! Mir macht es auch nichts aus, wenn Du weisst, wo meine Kanalisationsleitung durchläuft.“ Womit die Sache mit der personenbezogenen Datenfülle gleich abgeschmettert war.
Erweiterte Bauzone – entgleiste Amtssprache
Die Datenfülle wurde in Biberstein in den vergangenen Monaten dadurch noch erweitert beziehungsweise präzisiert, indem die Gemeinde neu vermessen wurde, zentimetergenau. Auf den neu entstandenen Plänen tauchte der Begriff „Erweiterte Bauzone“ auf, der nicht allein für Walter Senn unverständlich war. Auch ein Beamter des Kantons Aargau habe ihm das nicht erklären können, fügte Senn bei.
Walter Senn hatte mich schon vor der Versammlung gefragt, was ich mir darunter vorstelle. Wörtlich genommen, besagt das Adjektiv „erweitert“ im gegebenen Zusammenhang, eine Bauzone sei vergrössert, eben erweitert worden. Doch das konnte nicht sein, weil ja Bauzonen nicht einfach im Rahmen von Vermessungsarbeiten vergrössert werden können. Gemeindeammann Frei bestätigte denn auch, dass das keineswegs der Fall sei und der Begriff einfach darauf hindeute, dass dort eine Bauzone allenfalls gelegentlich – unter Einhaltung demokratischer Spielregeln – erweitert werden könnte, aber da sei überhaupt nichts präjudiziert.
Dann sei der Begriff falsch, warf ich ein. Denn wenn man von einer erweiterten Hose spricht, bedeutet das, dass der Bund, etwa aus Gründen des anschwellenden Bauchs, bereits „ausgelassen“ ist. Die Erweiterung ist vollendet. Sonst müsste man von einer „zu erweiternden Hose“ sprechen. Bei Gebieten, die Bauzonenkandidaten sind, könnte man – in Anlehnung an die Terroristensprache, welche die „Schläfer“ kennt (sie warten auf ihren Einsatz) – etwa meiner unmassgeblichen Ansicht nach von einer „schlafenden Bauzone“ sprechen. Der ehemalige Gemeindeschreiber Peter Kopp, in amtssprachlichen Belangen reich erfahren, würde den Begriff in „erweitertes Vermessungsgebiet“ umpolen, wie er mir sagte, also das Wort „Bauzone“ gleich weglassen. Hoffentlich wird das bei der kantonal-aargauischen Verwaltung gehört.
Die Demokratie fordert uns Schweizer ohnehin immer aufs Äusserste heraus, was aber nicht so weit gehen darf, dass wir uns auch noch mit Ausdrücken herumschlagen müssen, die etwas anderes sagen als sie vorgeben. Genau wie die Infrastruktur, müsste auch die Amtssprache gelegentlich saniert werden.
Pro Jurapark
Neben dem Budget 2011 mit dem von 210 000 auf rund 260 000 angeschwollenen Beitrag ans krankhafte Defizit des Kantonsspitals Aarau, gegen den man sich nicht wehren kann, und dem 88 Prozent bleibenden Gemeindesteuerfuss, wurde auch dem Gemeindevertrag „Jurapark“ einhellig zugestimmt (101:0 Stimmen).
Persönlich stehe ich diesem Regionalpark-Projekt, welches die Regionalisierung und damit auch die regionalen Produkte fördert, vorerst wohlgesinnt gegenüber. Biberstein mit seiner bevorzugten Lage am Jurasüdfuss unter dem Homberg ist inzwischen bekannt und berühmt genug, ohne auf solche zusätzliche Bekanntmachungen angewiesen zu sein. Aber man müsse auch an die Gemeinden „hinter dem Hoger“ (also hinter der vorderen, südlichen Jurafalte) denken, sagte der Vorsitzende Frei, womit er das Schenkenbergertal meinte.
Die beteiligten Gemeinden haben vorerst während 10 Jahren den jährlichen Jurafünfliber pro Einwohner an den nach Bundesrichtlinien zu schaffenden „Naturpark“ zu entrichten, was bei der derzeitigen Einwohnerzahl rund 9000 CHF im Jahr ausmacht. Der Beitrag von Bund, Kanton und Dritten wird sich auf ungefähr 85 % des durchschnittlichen Jahres-Parkbudgets von 1,2 Mio. CH belaufen, was vermutlich weitgehend für die Bürokratie draufgehen wird. Die Kostenaufteilung sieht zwar nicht schlecht aus (obschon es ja immer die gleichen Steuerzahler sind, die für alles aufzukommen haben, auch das Geld für uns aus dem Bundestopf). Sie birgt natürlich aber auch die Gefahr in sich, dass am meisten befiehlt, wer am meisten bezahlt. Womit nicht unbedingt der einzelne Steuerzahler gemeint ist.
Man wird auf der Hut sein müssen, dass nicht über die grundsätzlich begrüssenswerte Naturpark-Idee die Gemeindeautonomie ausgehöhlt wird, indem man ein übergeordnetes Recht über sie stülpt, weil sich solche „Naturpärke“ praktisch flächendeckend übers Land ausbreiten, ja über die Länder. Die Idee hat ihre Grundlage nämlich im EUREK-Programm „zur Entwicklung des ländlichen Raums“ der Europäischen Union (EU), für das so genannte „Local Action Groups“ (lokale Aktivisten) tätig sind, was wenig Gutes verspricht.
Dem Gemeinderat Biberstein, der die Gemeindeautonomie in vorbildlicher Höhe hält, waren solche Ungewissheiten offenbar bewusst. In seiner Botschaft vermeldete er schwarz auf Blau: „Die Parkgemeinden verfügen gemäss Bundesvorgabe und Statuten des Trägervereins ‚dreiklang.ch’ sowohl im Vorstand als auch in der Mitgliederversammlung der Parkträgerschaft über die Mehrheit der Stimmen. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Entscheide gefällt werden können, die den Interessen der Parkgemeinden zuwider laufen und den Zielsetzungen gemäss Parkvertrag widersprechen. Von Bund und Kanton (Aargau) wurde schriftlich zugesichert, dass durch den Jurapark keinerlei Auflagen, Bestimmungen oder Nutzungsbeschränkungen auf die Parkgemeinden, die Landwirte, Fischer oder Jäger zukommen. Das bestehende Recht gilt weiterhin.“
So beginnt Anfang 2011 eine zehnjährige Versuchsphase. Wenn es dann, 2021, gelten wird, den Vertrag zu verlängern oder auch nicht, wird man mehr wissen. Mag man für Wasser- und Kanalisationsleitungen noch so tiefe Gräben ausheben, unsere Souveränität lassen wir uns auf jeden Fall nicht untergraben.
Anhang
Die Vorstellungen der EUREK-Zentralisten
Unter
kann über „EUREK. Das europäische Raumentwickungskonzept“ nachgelesen werden. In den Schlussfolgerungen von 10./11.05.1999 heisst es feminismusgerecht:
(1) Die für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie das für die Regionalpolitik zuständige Mitglied der Europäischen Kommission stellten in Potsdam den Abschluss der politischen Debatte über das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) als wichtigen Schritt im europäischen Integrationsprozess heraus.
(2) Mit dem EUREK verständigten sich Mitgliedstaaten und Kommission auf gemeinsame räumliche Ziele bzw. Leitbilder für die zukünftige Entwicklung des Territoriums der Europäischen Union.
(3) Das Anliegen der Raumentwicklungspolitiken ist es, auf eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der Union hinzuwirken. Nach Auffassung der Ministerinnen und Minister ist sicherzustellen, dass die drei grundlegenden Ziele europäischer Politik gleichermassen erreicht werden:
– wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,
– Erhaltung und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes,
– ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes.
Das EUREK ist ein geeigneter Orientierungsrahmen für die Fachpolitiken der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten mit räumlichen Wirkungen sowie für regionale und lokale Gebietskörperschaften zur Erreichung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums.
(4) Im Interesse einer engeren europäischen Integration sehen die Ministerinnen und Minister die Zusammenarbeit bei der räumlichen Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen ihren Regionen und lokalen Gebietskörperschaften als notwendig an. Regionale und lokale Gebietskörperschaften müssen künftig über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Das EUREK ist das geeignete Referenzdokument für die Unterstützung dieser Zusammenarbeit unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
(5) Alle Beteiligten waren sich einig, dass das EUREK keine neuen Kompetenzen auf der Ebene der Gemeinschaft begründet. Es dient den Mitgliedstaaten, deren Regionen und lokalen Gebietskörperschaften und der Europäischen Kommission im jeweiligen eigenem Zuständigkeitsbereich als politischer Orientierungsrahmen.
*
Soweit das EUREK-Kernstück, aus dem bereits die Absicht einer zentralen Lenkung herauszulesen ist, was die freiheitsbewussten Schweizer verstimmt. Wieso ist hier die Schweiz als Nicht-EU-Land denn überhaupt dabei? Das gleiche Dokument (Stand 1999) äussert sich dazu wie folgt:
„Das EUREK stellt auch einen Rahmen für die engere Zusammenarbeit zwischen den 15 EU-Staaten und 25 weiteren Staaten des Europarates bei der gesamteuropäischen Raumentwicklung dar. Eine besonders intensive Zusammenarbeit wird dabei mit den elf Beitrittsstaaten40 angestrebt. Die zunehmenden Verflechtungen mit der Schweiz und mit Norwegen und das ausdrückliche Interesse dieser Staaten an der Zusammenarbeit bestätigen die Notwendigkeit, die Raumentwicklungsplanung der EU über das Territorium der 15 Mitgliedstaaten hinaus auszudehnen.“
Ende Zitat. Für die Schweizer Regionalpärke und damit insbesondere für den ländlichen Raum wird es unter solchen Vorzeichen darum gehen, die an sich guten Ideen hinsichtlich der Regionalisierung als Gegenmassnahme zur gleichmacherischen Globalisierung im Hinblick auf eine stärkere Betonung des Individuellen zu nutzen und sich nicht nur am Morgarten und am Jurasüdfuss zu hüten, dass der Wunsch nach Erhaltung von Eigenarten und der Einzigartigkeit nicht dazu missbraucht wird, eine zentralistische, gleichmacherische Kraft irgendwo in Europa zu stärken.
Wir werden sehen, das heisst kritisch hinschauen.
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