BLOG vom: 12.03.2012
CH-Abstimmungen: Trend zu Erstwohnung und Zweitbuch
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
Eine gewisse politische Reife braucht es schon, wenn man sich an reich befrachteten Abstimmungssonntagen als mündiger bis talentierter Demokrat bewähren will: Auf schweizerischer Ebene galt es, am 11.03.2012 über 5 knifflige Fragen zu entscheiden, worunter 3 Volksinitiativen. In vielen Kantonen kamen noch kantonale Vorlagen hinzu – in meinem Wohnkanton Aargau waren es immerhin ihrer 4, worunter eine Schulreform in einer gegenüber der früher abgeschwächten Version (2 Jahre Kindergarten für alle, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Oberstufe, eine Angleichung an andere Kantone), die angenommen wurde. Der Kanton Genf erhält ein verschärftes Demonstrationsrecht. Im Kanton Freiburg wurde der SP-Präsident Christian Levrat klar in den Ständerat gewählt; er ersetzt den in den Bundesrat eingezogenen Alain Berset (SP). Und selbstverständlich stehen auch die Gemeinden bei solchen Gelegenheiten nicht zurück, wenn immer sie Abstimmungsgeschäfte zu erledigen haben. Die Oltner haben der Stadthaus-Renovation für 13,5 Mio. CHF zugestimmt. Das Solothurner Stadttheater kann mit 18,32 Mio. CHF renoviert werden. Ganz knapp mit einem Ja-Anteil von 50,17 Prozent haben die Stimmbürger im Kanton Graubünden den Bau eines Verwaltungszentrums in Chur für 69 Mio. CHF bewilligt. Und im Kanton Zug erhalten Schüler ab der 2. Klasse wieder Noten.
Bei Abstimmungen reduziert sich die Antwort auf ein Ja oder Nein – bei aller Komplexität wie etwa bei der Wiedereinführung der Buchpreisbindung auf nationaler Ebene, bei Wahlen auf einen oder mehrere Namen. Und die Abstimmungsbüros leisten eine Arbeit, die wohl weltweit Massstäbe setzt und vollkommen zuverlässig sind. Manipulationsversuche, die es kaum gibt, würden sofort auffliegen.
Bei altgedienten Abstimmungsfüchsen hält man es so, dass man ein Nein durch den Urnenschlitz schiebt, wenn man über die Auswirkungen einer Neuerung nicht genau genug abschätzen kann. Beim Status quo (dem gegenwärtigen Zustand) weiss man wenigstens, was man hat, und man möchte ja nicht Gefahr laufen, in einen Status quo minus abzugleiten – in eine Verschlechterung.
Buchpreisbindung
Bei der Buchpreisbindung bestand deshalb eine besondere Situation, weil wir diese schon bis 2007 hatten – bis sie vom Bundesgericht als unzulässig erklärt wurde, solange sie nicht gesamtschweizerisch gesetzlich geregelt sei. Also fiel sie, und in der Folge bemühten sich Bundesrat und Parlament, diese durch die Einführung eines „Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung (BuPG)“ wieder offiziell einzuführen.
Selbstverständlich hatte dieser Verstoss gegen die Zeitrechnung in der Volksabstimmung keine Chance (56,07 % Nein). Wir Schweizer wurden lange genug vom Detailhandel nach Strich und Faden abgezockt, wobei die Bücher nicht einmal besonders auffielen. Wenn ich beispielsweise in der Schweiz eine deutsche Zeitschrift am Kiosk kaufe, zahle ich fast das doppelte des im Herkunftsland üblichen Preises. Als ich mir im Dezember 2011 die Ausgabe 50 von „Der Spiegel“ an einem Schweizer Kiosk leistete, wurden mir nicht weniger als 7,30 CHF abgeknöpft; in Deutschland war diese Nummer für bloss 4 Euro (etwa 4,90 CHF) zu haben. Und in der Westschweiz muss man 40 bis 50 % mehr für Bücher bezahlen als im benachbarten Frankreich.
Das Schweizer Volk hat allmählich genug davon, immer ausgenommen zu werden und ist „gottenfroh“, wenn zum Beispiel deutsche Händler wie Aldi und Lidl die Produkte von vergleichbarer Qualität zu deutlich tieferen Preisen anbieten und damit indirekt aufzeigen, in welch hohe Preissphären wir gehievt wurden und von der Frankenstärke kaum etwas zu spüren bekamen und bekommen – und dann entblöden wir uns noch, den Franken künstlich zu schwächen (statt Gewinne weiterzugeben oder an die Not leidende Exportindustrie umzuleiten).
Staatliche Preisdiktate sind inakzeptabel, Preiskartelle sind verpönt. Ich sage das auch als Inhaber eines Klein-Verlags (Verlag Textatelier.com GmbH), der bisher 4 Bücher ans Licht der Buchwelt beförderte (2 davon sind ausverkauft), und halte von der Buchpreisbindung gleichwohl ebenfalls nichts. Denn ich möchte unsere Bücher zu einem beliebig tiefen Preis verkaufen können, statt sie im Lager verstauben zu lassen. Ich lasse mich nicht von meiner Meinung abbringen, wonach günstigere Bücher lieber und intensiver gekauft werden als solche mit einem künstlich hochgehaltenen Mondpreis, auch wenn es sich nicht um astronomische Werke handelt. Für mich hat die Förderung des Lesens und nicht ein möglichst hoher Gewinn das Primat (wobei mein Verlag allerdings dem Sektor Hobby zuzuweisen ist, der mehr kostet als er einbringt); das bringt mich nicht um und bin damit in einer privilegierten Situation. Schwerpunktmässig gilt es, Hemmschwellen zum Buchkauf abzubauen – nur so kommt es dann zum Trend zum Zweitbuch ... zum Dritt- ja zum Neuntbuch ... Früher gab es noch ganze Bücherwände. Und dabei ist zu hoffen, dass davon nicht nur Bestseller von der Preisliberalität profitieren, sondern vor allem die anspruchsvolle Literatur und die Sachbücher. Nötigenfalls müssen andere Formen wie die Subventionierung zur Buchproduktionsförderung gesucht werden, wobei vieles zusammengeschrieben wird, das man gescheiter nicht noch fördert. Jedenfalls kann nun der freie Handel spielen – unter Einschluss des Online-Handels. Amazon hat gelehrt, dass auch Fachbücher zu günstigen Konditionen (und portofrei) geliefert werden können. Schweizer Buchhändler mögen sich davon bitte inspirieren lassen.
Ferien-Mentalität gedämpft
Zusätzliche Ferienwochen könnten zwar theoretisch ebenfalls dazu führen, dass man häufiger zu einem Buch greift – ich selber gewinne die Zeit lieber durch einen bis auf die wenigen hochwertigen Dokumentarsendungen (etwa aus dem Naturbereich) zurückgeschraubten, im Übrigen desinformierenden und manipulierenden Fernsehkonsum mit seinen Zeit fressenden Spielchen und all dem Glanz-und-Gloria-Nonsens, dem Starkult und der gebetmühlenartig wiederholten Werbung, womit die Grenzen der Verträglichkeit massiv überschritten werden.
So ist denn der Ablehnung (66,5 % Nein) der von gewerkschaftlicher Seite initiierten Volksinitiative „6 Wochen (bezahlte) Ferien für alle“ unter Einbezug der Sozialdemokraten und der linken „Grünen“ nichts von Belang entgegenzuhalten. Die arbeitsamen Schweizer sagten nein, behielten das Volkswohl im Auge, das ja auch den Arbeitern zugute kommt. Kein einziger Kanton nahm diesen Vorstoss an; eine ganz knappe Ablehnung erfolgte im Kanton Jura. Heute hat jeder Schweizer mindestens 4 Wochen Ferien zugute – viele bringen es auf deren 5.
Lustig sind jeweils die Argumentationen im Abstimmungskampf: Die Ferientechniker sagen, dass dadurch Arbeitsplätze (bzw. Jobs) geschaffen werden könnten. Auf der anderen Seite prophezeit man mehr Stress am Arbeitsplatz (weil die gleiche innert kürzerer Zeit erledigt werden muss) oder aber weniger Jobs. So werde die Ferienverlängerung zum Bumerang. Im Wesentlichen steht die demokratische Weisheit dahinter, dass sich der Staat nicht in die Sozialpartnerschaften bestimmend einmischen und die Detailregulationen den Sozialpartnern überlassen sollte.
Das Bausparen wird nicht staatlich mitfinanziert
In der Schweiz hat sich längst herumgesprochen, dass man alles, was man vom Staat fordert, über die Steuern wieder abliefern muss. Der Staat – das sind wir. Wir können alles haben, wenn wir alles finanzieren. Natürlich sind viele Vorlagen mit einem Umverteilungsgedanken verbunden: Die Linken treten für jede Ausgabe ein, und bezahlen müssen nach ihren Vorstellung dann die Rechten, um es auf diesen etwas vereinfachten Nenner zu bringen. Dieses System ist von jedem politischen Beobachter durchschaubar und keineswegs neu.
Eine Umverteilung in der entgegengesetzten Richtung sei die Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen“. Die Eigentumsförderung ist eine ehrenwerte, ehemals freisinnige Idee; denn wer Eigentum hat, ist weniger für sozialistisches Gedankengut anfällig. Infolgedessen kam die Bauspar-Initiative von bürgerlicher Seite. Heute ist die Lage eine besondere. Personen in guten Positionen und doppelt verdienende Ehepaare können sich angesichts der niedrigen Zinsen ein Wohneigentum (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) ohne Weiteres leisten, ohne staatliche Fördermassnahmen, für die das Kollektiv aufbringen muss. Deshalb wurde die Initiative abgelehnt (55,81 % Nein) – vielleicht auch deshalb, um die weitere Verhäuselung des Landes wenigstens nicht noch über die Förderung mit Steuergeldern voranzutreiben. Zudem weibelten die bürgerlichen Finanzdirektoren gegen die Initiative, welche neben all dem Nonsens aus dem Bundeshaus (Steuerausfälle durch die Zerstörung des Bankgeheimnisses, masslose Erhöhung der Energiekosten wegen des überstürzten Ausstiegs aus der Kernenergie und – damit verbunden – eine Schwächung der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft) ohnehin mit schrumpfenden Einnahmen zu rechnen haben.
Schluss mit uferlosem Zweitwohnungsbau
Zu einem Sherlock-Holmes-Krimi wuchs die Volksinitiative des Umweltschützers und -aktivisten Franz Weber unter dem Titel „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ aus. Die Hochrechnungen pendelten um 50:50 (ebenso das nötige Ständemehr) herum, so dass lange Zeit keine einigermassen verbindlichen Vorhersagen möglich waren.
Die masslose Überbauung und damit Zersiedelung insbesondere der schönsten Bergregionen durch wenig genutzte Ferienhäuser und Zweitwohnungen in anderen Bauwerken muss in erträgliche Bahnen gelenkt werden. Der Umweltschützer Franz Weber, der auch mithalf, das Lavaux in seiner Schönheit zu erhalten und wegen seiner ungestümen Art oft genug schäbig behandelt wurde, lancierte die Initiative, die offensichtlich einem grossen Bedürfnis entsprach. Ihr Kernstück ist die Begrenzung des Anteils von Zweitwohnungen auf 20 Prozent, eine Pauschallösung. Die Gemeinden sollen dazu verpflichtet werden, jährlich über die Einhaltung dieser Beschränkung zu informieren und eine Übersicht über die dauerhaft genutzten Wohnungen zu erstellen.
Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative wegen ihrer Undifferenziertheit ab; das revidiertes Raumplanungsgesetz, das seit dem 01.07.2011 in Kraft ist, könne den unterschiedlichen Bedürfnissen besser Rechnung tragen. Es kennt keinen Schematismus, der vielerorts ein Zweitwohnungsbau-Stopp bedeuten würde, sondern verpflichtet Kantone und Gemeinden, den Zweitwohnungsbau mit gezielten Massnahmen zu beschränken ... was immer diese gummiartige Formulierung auch bedeuten mag.
Man traut solchen schwammigen Gesetzesbestimmungen, für die sich Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzt hat, nicht mehr. Deshalb wurde die Weber-Initiative hauchdünn angenommen – und zwar erreichte sie das Stimmen- und das Ständemehr (50,63 % Ja, 49,37 Nein, 15 Stände stimmten zu). Und jetzt teilt die Bundesrätin die Sorgen der Bevölkerung plötzlich ... Der Kanton Wallis lehnte die Vorlage mit 73,8 % am deutlichsten ab. Im Kanton Graubünden sagten 57,3 Prozent der aktiven Stimmbürger nein, verhältnismässig wenig, zumal dort viele Gemeinden übermarcht haben. Das stand am Sonntag um 15.45 Uhr fest. Die Bergkantone und die Innerschweiz lehnten die Initiative ab, auch wenn es dort viele Eingeborene gibt, die an den sogenannten „kalten Betten“ in wenig benützen Ferienhäusern ebenfalls keine Freude haben. Selbstverständlich müssen keine der rund 500 000 in der Schweiz erstellten Zweitwohnungen (12 % des Gesamtwohnungsbestands) abgerissen werden. Zwar war es bisher amtlich möglich, die Zweitwohnungen zu zählen; doch jetzt weiss Frau Leuthard plötzlich nicht mehr, was denn eine Zweitwohnung überhaupt ist. Der Kanton Graubünden hat anteilsmässig die meisten kalten Betten der Schweiz: 37 % aller Wohnungen sind Zweitwohnungen. Im Wallis sind es 36 % und im Tessin 24 %. Die Zahlen stammen aus der Zeit, als man noch wusste, was eine Zweitwohnung ist. In vielen Gemeinden kommt es also zu einem Zweitwohnungsbaustopp, falls es nicht gelingen sollte, eine neue Definition für die leer in der Landschaft herumstehenden Häuser zu finden.
Ich selber freue mich über den Volksentscheid; denn das Tourismusland Schweiz, für das die wunderbaren Naturlandschaften ein wesentliches Kapital sind, wird davon profitieren. Und damit insbesondere auch die Bergkantone, die weiterhin eine besondere Anziehungskraft entfalten und behalten können.
Gemeinnützige Geldspiele
Und dann war da noch der „Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke“, der freudig angenommen wurde (87,04 % Ja). Die Schweizer sind froh, wenn die Spieler das Geld im eigenen Land verlieren, und Ausländer, die unsere Casinos beleben, sind jederzeit hoch willkommen. Einträglich sind auch Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten müssen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, namentlich für Kultur (siehe Buchproduktion), Soziales und Sport. Ich persönlich habe nur etwas Mühe, zu erkennen, was denn am Sport das Gemeinnützige sein könnte. Hooligans? Sportunfälle? Spieler-Grosshandel? Dieses kommerzialisierte Opium fürs Volk hat ohnehin einen weit übertriebenen Stellenwert erreicht. Man sehe mir meine Uneinsichtigkeit bitte nach.
*
Ich stelle fest, dass das Schweizervolk seine politische Reife in allen Sektoren bewiesen und auch die Politik an die Kandare genommen hat. Solch ein Volk muss mitreden. Es gibt sie noch, die frühlingshaften, fundamental-demokratischen Lichtblicke.
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