Textatelier
BLOG vom: 01.03.2005

Kalberei aus Amtsstuben um Hanf im Kuhstall

Autorin: Lislott Pfaff

Am 25. Februar 2005 stand es in allen Schweizer Tageszeitungen: Der Bundesrat hat ein Hanfverbot für Nutztiere beschlossen, das ab heute, 1. März 2005, gültig ist. Auch noch das letzte Vergnügen vergällt man den Kühen, die sich doch für uns aufopfern, indem sie pausenlos Kälber austragen, damit ihre Milchdrüse angeregt wird, die den Menschen das begehrte Getränk spendet.

 

Ich konnte es fast nicht fassen, als ich den Artikel in der "Basellandschaftlichen Zeitung" „Null Toleranz für Milchkühe“ las: Milch sei ein „natürliches Produkt“, in dem keine Drogenrückstände geduldet werden dürften, hatte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verkündet. Ich meine, man müsste zuerst einmal die Kühe selber fragen, wie „natürlich“ ihre Milch ist. Die haben vielleicht eine andere Sicht der Dinge. „Für Verunreinigungen durch Blei oder Pestizide, die nicht ausgeschlossen werden können“, so der Bundesamt-Sprecher Jürg Jordi, „gibt es Toleranz- und Grenzwerte.“ Ach so? Die Toleranz gegenüber Giften ist also viel grösser als jene gegenüber dem Naturprodukt Hanf. „Gut gebrüllt, Löwe!“ möchte ich ausrufen, wenn die in Bern oben es hören wollen würden.  Kommt hinzu, dass Futterhanf nicht mit Drogenhanf identisch ist.

 

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft (Agroscope) greift bis auf Studien aus Pakistan zurück, um zu beweisen, dass bei Kindern, die Milch von hanfverzehrenden Kühen trinken, im Blut der Hanf-Rückstand THC (Tetrahydrocannabinol) vorhanden sei. Jedoch weist Hanfanwalt Jean-Pierre Egger auf ein Urteil des Berner Obergerichts hin, laut welchem vom Futterhanf keine Gefahr ausgehe, da die THC-Werte nur „beim Rauchen zur Verfügung“ stünden – und eine kiffende Kuh kenne ich nicht. Selbst nach einem Laborversuch von Agroscope, bei dem den gutmütigen Kühen reines synthetisches THC verabreicht worden war, seien pro Liter Milch nur 0,03 mg THC ermittelt worden. Dieser Wert ist 8-mal tiefer als der in anderen Getränken erlaubte Gehalt.

 

Mir verschlägts angesichts solch berauschender Absurditäten aus Bern die Sprache. Mit THC versetzte Drinks dürfen wir – wohl inklusive die Kinder – uns einverleiben. Persönlich habe ich zwar nichts dagegen. Aber dass dann die sogar tiefer belastete Milch ungesund sein soll, das geht mir nicht in den Kopf. Jedoch: „Mir wei nit grüble“ (zu Deutsch: Wir wollen nicht allzu sehr kritisch nachdenken), sagt der Berner...

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