BLOG vom: 17.07.2012
Steuerabkommen CH-D: Unschärfe provoziert die Hehlerei
Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
Das Steuerabkommen der Schweiz mit Deutschland, das unter der CH-Leitung von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Finanzministerin, ausgehandelt wurde, ist ein verheerender Pfusch. Und es bestätigt sich, dass überall dort, wo sie ihren Fuss hingesetzt hat, kein Gras mehr wächst und das Chaos blüht (z. B. folgenschwere Beschädigung des gewachsenen Konkordanzsystems zum Auftakt, Asylwesen, Unregelmässigkeiten und Tricksereien im Beschaffungswesen als neueste Affäre, verworrene Informationspolitik).
Statt in dem Abkommen, mit dem sich die Schweiz sehr konziliant zeigt, den Handel mit gestohlenen Daten konsequent zu untersagen, einigte man sich auf die milde Form, wonach sich die deutsche und ebenso die britische Regierung in den Abkommen bloss bereit erklärt haben, sich „nicht aktiv“ um den Erwerb gestohlener Schweizer Bankkundendaten zu bemühen. Wenn ihnen aber ein Kaufsangebot einfach so auf den Regierungstisch flattert, dürfen sie beherzt zuschlagen, wie es die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) offenbar mit grosser Lust tut. Beim neuesten, noch unbestätigten Vorkommnis handelt es sich laut „Financial Times Deutschland“ um Kundendaten der Züricher Dependance der Privatbank Coutts, eine Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Die Daten von etwa 1000 vermögenden Deutschen sollen für den stolzen Preis von 3,5 Mio. Euro von NRW gekauft worden sein; bestätigt wird solch ein krimineller Handel allerdings nicht gern.
Heldenhafte Datendiebe
Nette Offerten sind ja kein „aktives Bemühen“, indem man etwa Steuerfahnder aussendet oder Diebe zum Stehlen motiviert, sondern man verhält sich passiv und wartet, bis ein freundlicher, unternehmerisch innovativer Datendieb die begehrten Datensätze pfannenfertig anbietet und seine Millionen kassiert. Eine eindeutigere Ermunterung, sich als Datendieb schnell (und im Interesse und des der Guten ...) zu bereichern kann man sich kaum vorstellen. Wahrscheinlich wird man Datendiebe dereinst noch mit dem Bundesverdienstkreuz auszeichnen. Dabei erfüllen sie den klaren Tatbestand von Hehlerei, die offensichtlich nun salonfähig wurde.
Die Hehlerei ist laut „Duden“-Definition eine „Straftat, die darin besteht, dass jemand seines Vorteils wegen die strafbare Handlung eines andern, durch die sich dieser fremde Dinge angeeignet hat, verheimlicht, sich von diesen Dingen selbst aneignet, sie ankauft, weiterverkauft, an ihrem Absatz bei anderen mitwirkt o. Ä.".
Auch solche kriminellen Tatbestände werden legalisiert, zusammen mit alledem, was an Verstössen gegen Strafgesetze dazu gehört. Wolf Wetzel registrierte bei „Telepolis“ (www.heise.de) am 12.02.2010 (siehe dazu auch weiter unten): „Es ist nämlich Alltagspraxis der Verfolgungsbehörden geworden, ,Quellen’, die selbst Straftaten begangen haben, ,abzuschöpfen’, V-Männer einzusetzen, die ,milieugerechte’ Straftaten begehen dürfen, um so an ,Zielpersonen’ und Beweismittel heranzukommen. Sich ,mit Dieben gemein machen', den Rechtsstaat mit rechtswidrigen Mitteln verteidigen zu wollen, ist diesen CSU/CDU- und FDP-Politikern nur jetzt und ausnahmsweise ein Gräuel. Wenn also diese Praxis auch auf Fälle der Steuerhinterziehung angewandt wird, dann wird im besten Fall eine Sonderschutzzone für Spitzenverdiener betreten, die ansonsten für tabu erklärt wird.“
Massenhaft Steueroasen
Die Schweiz hat immer das Gefühl, sie sei als Steueroase mutterseelenallein auf weiter Flur, denkt nicht an die Zustände in anderen Ländern, an die Steuerparadiese innerhalb der USA, nicht an das unter US-Schutz stehende Paradies Singapur, nicht an die britischen Offshore-Finanzplätze usw. Eine Wikipedia-Liste nennt 48 Steueroasen (http://de.wikipedia.org/wiki/Steueroase), Deutschland nicht einmal eingerechnet. Die Paradiesgärtner haben Hochkonjunktur.
Der Aspekt der Vorsorge
Bei der gigantischen Schuldenmacherei vieler Staaten ist es sehr wahrscheinlich, dass die Schulden früher oder später auf das Volk abgewälzt werden müssen – dieser Prozess läuft ja bereits und sorgt für ständige Proteste, die sich ausweiten. Der sparsame, rechtschaffene Bürger hat das Bedürfnis, sich vorzusehen, wenn er sich nicht bis aufs Hemd ausnehmen lassen will.
In seinem neuen, ausgezeichneten Klartext-Buch „Europa braucht den Euro nicht“ (Deutsche Verlags-Anstalt 2012) schreibt der Währungswissenschaftler Thilo Sarrazin auf Seite 34: „Die deutsche Einstellung zu Geld, Währung und Staatsverschuldung ist geprägt durch die zweimalige Erfahrung einer grossen Inflation in nur 25 Jahren Abstand. Zweimal wurden Vermögen bis auf Aktien und Sachwerte vollständig vernichtet. In der Totalität und Plötzlichkeit des zweimaligen Verlustes unterscheidet sich dieser enteignungsgleiche Schock grundlegend von den Inflationserfahrungen der Briten, Franzosen oder Amerikaner. Auch dort litt der Geldwert über die Jahrzehnte und verstärkt als Folge von Kriegen. Aber dieser Verlust war schleichend und kontinuierlich. Er liess Gelegenheit zur Anpassung, nie gab es eine ,Währungsreform’ in deutschen Sinn. Da die allgemeine Angst vor der Geldentwertung nicht so gross war, tolerierten diese Völker auch höhere Inflationsraten als in Deutschland. Das ist bis heute spürbar.“
Die gegenwärtige, US-geleitete Weltpolitik, die zu einem grossen Teil eine äusserst kostspielige Kriegspolitik (unter Einbezug von Deutschland) ist, zwingt die Menschen in den betroffenen Ländern, sich Gedanken über die Sicherung ihrer Finanzen zu machen, und deshalb entsprechen Steuerparadiese einem ausgesprochenen, wachsenden Bedürfnis – in Zukunft sicher noch mehr als heute. Die dunkeln Wolken am Horizont mit dem blindwütigen, fast konzeptfreien Euro- und EU-Rettungsaktivismus und dem Aufspannen von immer mehr und immer grösseren Rettungsschirmen verheissen nichts Gutes, um es milde auszudrücken.
Liederliches Abkommen
Wie der Druck auf alle Leute zunimmt, bei denen etwas zu holen ist, so vergrössert er sich selbstredend auch gegenüber wohlhabenden Ländern, wo sehr viel zu holen ist. Die Schweiz müsste seit der schamlosen Holocaust-Abzockerei und anderen ständigen Klagen und Pressionen aufgrund ihrer Erfahrungen gereift sein. Das sollte auch beim Abschluss internationaler Abkommen von Nutzen sein.
Wer für die Schweiz solche Steuerabkommen abschliesst, müsste seiner Aufgabe gewachsen sein, sorgfältig arbeiten und alles genau lesen, was er/sie unterschreibt. Entweder hat die Schweizer Delegation das von Widmer-Schlumpf unterzeichnete Steuerabkommen mit Deutschland nicht exakt genug studiert, oder aber das Geschmuddel war gewollt, um Hintertüren offen zu lassen. Bei der bekannten Nachgiebigkeit der derzeitigen Bundespräsidentin, wenn immer es darum geht, die Schweizer Position zu schwächen und unser Land ausländischen Interessen unterzuordnen, würde das nicht weiter verwundern.
Nach der offiziellen Darstellung aus dem Bundeshaus in Bern hat es dem klaren Verständnis der Vertragsparteien entsprochen, dass der Vertrag keine Käufe gestohlener Daten mehr zulasse. Merkwürdig – die Frage ist nur, weshalb denn dies nicht so aufgeschrieben wurde, das müsste doch aus dem Vertragstext eindeutig hervorgehen. Es zählt ja, was in einem Vertrag steht und nicht etwa, was vor dem Vertragsabschluss alles erzählt wurde. Zu vermuten ist ein Fall gewollter künstlicher Unschärfe: Die Formulierungen waren möglicherweise bewusst mit Interpretationsspielraum versehen, um den Vertragsparteien in ihren jeweiligen innenpolitischen Ausmarchungen den Weg für genehme Auslegungen offenzuhalten. Die üblichen Schlaumeiereien.
Durch Eindeutigkeit zeichnet sich die fragliche Vertragspassage jedenfalls nicht aus, der inzwischen hinlänglich bekannten Politik der Eveline Widmers entsprechend. Wie nachgiebig verhandelt wurde, zeigt zudem der Umstand, dass der Vertrag den deutschen Behörden zu alledem die Möglichkeit für bis zu 1300 vereinfachte Kontrollanfragen innert zweier Jahre zugesteht. Die „NZZ“ am 16.07.2012 dazu: „Das war eine erhebliche Schweizer Konzession, die hierzulande einiges Nasenrümpfen verursacht hatte.“ Eine nachsichtige Untertreibung für etwas, das zum Himmel stinkt.
Start Anfang 2013?
Das Abkommen ist noch nicht ratifiziert und dementsprechend noch nicht in Stein gemeisselt. Es bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten. Das Schweizer Parlament in Bern hat sein Plazet zu den Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich allerdings bereits gegeben und über die Schwächen hinweggesehen. Währenddem die Mitteparteien kuschen (in der Schweiz angeblich, um den Bankgeheimnis-Restbestand zu retten), ist das Referendum angekündigt, und auch in Deutschland erwächst dem Abkommen Opposition.
Bei der desolaten Finanzlage vieler Länder geht es einfach darum, möglichst viel Geld aus der Schweiz herauszupressen, und es wird, um sie weichzuklopfen, so getan, als ob sie das einzige Steuerschlupfloch dieses löchrigen Erdenrunds sei. Der Medien-Mainstream bestätigt diesen Eindruck weitgehend. In der Schweiz kann es hoffentlich noch eine Volksabstimmung geben, falls kritische Gruppierungen wie Auns, junge SVP und Jungsozialisten mit ihrem Referendum erfolgreich sein werden. In Deutschland opponieren SPD-geführten Länder gegen das Abkommen aus anderen Gründen: weil sie finden, dass Steuersünder zu günstig wegkommen.
Die „Handelszeitung“ schrieb am 16.07.2012: „Für den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gilt der Vertrag deshalb offenbar noch nicht. Er verteidigte die Datenkäufe gegen die Schelte aus Berlin als ,notwendig, um Steuerhinterziehungen in gewaltigem Ausmass auf die Spur zu kommen’. Der Gerechtigkeitsappell ist aber wohl nur ein Teil der Wahrheit: Nordrhein-Westfalen ist hochverschuldet, Walter-Borjans auf jeden Cent angewiesen. Bei der Haushaltssanierung regiert anscheinend die Verzweiflung.“
Unter www.heise.de hat sich Wolf Wetzel am 12.02.2012 mit der Steueroase Deutschland, einer von sehr vielen, befasst – im Nachgang zum Peer Steinbück’schen Kavallerie-Ritt:
„Das Kavalleriegetöse samt Legen falscher Fährten ist ein gigantisches Ablenkungsmanöver: Es dient dem Schutz der Steueroase Deutschland ‒ für potente Privat- und Geschäftskunden, die ihren ,individuellen Steuersatz’ offen (Schweiz) oder verdeckt (Deutschland) aushandeln können. Dass die schwarz-gelbe Bundesregierung dieses Kriegsspiel wiederholt, belegt recht eindrucksvoll, dass es in Kernfragen ‚extralegalen Verhaltens’ keine Parteiunterschiede zwischen CSU-CDU-FDP-SPD-Grüne gibt. Es ist die Fortsetzung der ‚Grossen Koalition’ mit anderen Mitteln.“
*
Das Arbeiten mit der Unschärfe ist ein deutliches Zeichen der modernen Politik. Es gewährleistet, dass es nicht allein Steuerschlupflöcher, sondern auch Schlupflöcher für die politische Interpretation gibt; Kabarettisten würden wohl von Schlumpflöchern sprechen ... Unschärfe schafft Unsicherheit, durch die sich wendige Politiker winden, Never-Ending-Storys ermöglichend, die keine Fragen lösen, sondern immer neue Probleme aufhäufen. Deren Lasten werden am Ende der breiten Bevölkerung aufgebürdet – Fluchtgedanken liegen auf der Hand. Paradiese hatten schon seit biblischen Zeiten eine besondere Anziehungskraft.
ANHANG
Hinweis: Steuerabkommen im Wortlaut (21.09.2011)
Wortlaut über den Datenhandel
„Erklärung der Bundesrepublik Deutschlands betreffend den Erwerb entwendeter Daten schweizerischer Bankkunden
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden.“
Das Abkommen in Kürze
Im Steuerabkommen Schweiz-Deutschland ist vorgesehen, dass ab 2013 auf alle Kapitalerträge deutscher Bankkunden bei Schweizer Banken eine Steuer fällig werden wird, die so hoch ist wie die Abgabe in Deutschland. Auch altes Schwarzgeld soll einmalig besteuert werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass bisher unversteuert in die Schweiz gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden ‒ je nach Dauer und Grösse der Einlagen. Dies soll rückwirkend für 10 Jahre gelten. Im Gegenzug sollen die Anleger straffrei bleiben. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent besteuert werden.
In Deutschland sehen Kritiker ehrliche Steuerzahler im Nachteil. Voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig, argumentieren sie. Zudem gebe es keine Kontrollmöglichkeiten für die Steuerbehörden und das Schwarzgeld könne noch beiseite geschafft werden, bis das Abkommen in Kraft trete. In der Schweiz ärgert man sich über die weitere Möglichkeit zu Datenkäufen, die auch der vertrauenswürdige deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble konsequent ablehnt. Zudem wird kritisiert, dass Schweizer Banken als Steuereintreiber für ausländische Behörden eingespannt werden.
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