Textatelier
BLOG vom: 16.10.2013

Deponie Walterswil: Die Solothurner und ihre Kölliken-Kopie

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Die eingesargte Sondermülldeponie in Kölliken AG (SMDK) grüsst hinüber in die nahe Nachbargemeinde Walterswil SO, die mit ihrer offenen Deponie Rothacker (DRW) nicht zurückstehen will. Die beiden teilweise ineinander verzahnten Deponiegeschichten, die von Sondermüll und seinen Geheimnissen erzählen und vieles verschweigen, spielten sich ungefähr in den gleichen Jahrzehnten während der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts ab. Doch ihr Fortgang ist vollkommen unterschiedlich: Am oberen Dorfausgang von Kölliken steht eine riesige Halle, deren stützenfreies Dach an einem Geflecht aus Rundbögen in unschuldigem Weiss aufgehängt ist. In diesem riesigen, hermetisch abgeriegelten Sondermüllbehältnis werden die Giftstoffe, die sich dorthin verirrt haben, in einer jahrelangen Arbeit abgebaut, in Bahnwagen verladen und zur ordnungsgemässen Deponierung abtransportiert. In Walterswil wiederum versucht man in einem seit Jahren andauernden politischen Gerangel, die Grundwassergefahren herunterzuspielen – aufgrund von rudimentären Untersuchungen und einer Pseudosanierung, mit denen etwas Zeit fürs Graswachstum über diese Geschichte gewonnen werden soll, selbst wenn die Zeit mehr Unrat als Rat hervorbringt. Wir sind noch meilenweit vom Naturvorbild weg, wo es keine Abfälle, sondern nur Kreisläufe gibt; dort wird alles immer wieder nutzbringend verwertet.
 
Dokumentation
An dieser Stelle werden einige weitere Fakten aus der Geschichte der DRW zusammengetragen, wie sie ausschliesslich Dokumenten aus der Solothurner Kantonalpolitik entnommen sind. Die nunmehr 3 im Internet zugänglichen Textatelier.com-Blogs versammeln bisheriges, allgemein zugängliches, aber zerstückelt vorliegendes Wissen, das mit einigen kritischen Gedanken und Kommentaren versehen ist. Es soll als weitere Diskussionsgrundlage dienen.
 
So hat die Oltner Stadträtin Iris Schelbert-Widmer (Grüne), die damals (und bis 2010) dem Kantonsrat angehörte, am 08.12.2009 dem Regierungsrat des Kantons Solothurn einen Auftrag zur Deponie Rothacker erteilt: Er solle die Lage klären, „insbesondere die Ströme des Sickerwassers und die in der Deponie gelagerten Abfälle ermitteln und eine Sanierung der Deponie prüfen.“ Dazu solle er dem Kantonsrat eine Kostenschätzung, eine eventuelle Kostenbeteiligung der Betreiberin und einen möglichen Zeitplan vorlegen, was im Parlament Zustimmung fand. Die Forderung drängte sich geradezu auf.
 
Als Begründung führte Iris Schelbert seinerzeit u. a aus, die Walterswiler Deponie Rothacker habe die Instanzen des Kantons Solothurn nicht erst seit kurzem beschäftigt. Es handle sich um eine von 3 sogenannten Reaktordeponien des Kantons. Als Reaktordeponie bezeichnet man einen Deponietypus, in welchem aufgrund der Inhaltsstoffe biologische, biochemische und/oder chemische Prozesse ablaufen, welche zu Sickerwasser und Gasemissionen führen können. Es sind eigentlich biologisch, biochemische und chemische Reaktionen, wie sie sich unter Luft- und Wasserzutritt gern abspielen.
 
Zwar konnten nach Behördenangaben bis 1998 keine „unzulässigen Emissionen“ nachgewiesen werden, obschon ganz verschiedenartige Materialien in den ehemaligen Steinbruch gefüllt worden waren. Iris Schelbert lieferte dazu Fragezeichen: „Weder die Betreiberin noch das Amt für Umwelt können mit Sicherheit sagen, was während der Jahre 1976-1987 in der Deponie eingelagert wurde. Die Deponiebetreiberin muss gemäss Betriebsbewilligung regelmässig umfangreiche Untersuchungen der Emissionen, u. a. des Deponiesickerwassers machen lassen. Der Schöpflerbach war demnach 2008 in unzulässiger Weise belastet, und diese Tatsache löste Untersuchungen und erste Sanierungsmassnahmen aus.“
 
Somit ist die Aussage widerlegt, dass keine „unzulässigen Emissionen“ nachgewiesen werden konnten – zumindest starke Indizien lagen vor.
 
Das Deponiesickerwasser wird in die Kanalisation eingeleitet. Man geht amtlicherseits davon aus, dass die Kläranlage Kölliken in der Lage sei, das Deponiesickerwasser zu verarbeiten. Doch ist dem beizufügen, dass auch dies aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der Fall ist. Die Kläranlage ist auf häusliches Abwasser ausgerichtet und kann durch giftige Flüssigkeiten in ihrer Funktionsweise gestört werden. Auch das häusliche Abwasser aus Walterswil fliesst in jene Anlage, die vom Zweckverband Abwasser Region Kölliken betrieben wird. Am 14.10.2013 habe ich an Ruedi Schmid, Werkmeister in Kölliken, eine schriftliche Anfrage zur Leistungsfähigkeit der Kläranlage Kölliken gestellt.
 
Frau Schelbert zeigte sich der Auffassung, dass die Deponie Rothacker „trotz der Überwachung saniert werden soll. Dies vor allem, weil die hydrogeologischen Verhältnisse der Deponie als nicht optimal bewertet werden“.
 
Stellungnahme des Solothurner Regierungsrats.
Die Solothurner Regierung hielt am 30.03.2010 fest, dass sich die Walterswiler Deponie 1973 im ehemaligen Steinbruch befindet. Und weiter: „Nachdem anfänglich sowohl Bauschutt, Siedlungsabfälle als auch Abfälle aus Industrie und Gewerbe abgelagert worden waren, beschränkt sich seit 1996 die Ablagerung fast ausschliesslich auf Kehrichtschlacke. Der laufende Deponiebetrieb unterliegt seit 1998 einer regelmässigen Überwachung. Diese umfasst Kontrollen des Sickerwassers, des Grundwassers, von Quellen und Oberflächengewässern sowie des Bodens. Diese Kontrollen zeigten teilweise geringfügige Einflüsse auf diese Schutzgüter, in Einzelfällen.“
 
Die Regierung lässt also die von privater Seite aufgeworfene Vermutung offen, dass in den ersten Jahrzehnten des Deponiebetriebes auch Sonderabfälle abgelagert worden sein könnten, für welche schon damals keine Bewilligung bestand; diese Thematik wurde kurzzeitig von den Medien aufgegriffen. Deshalb löste das Amt für Umwelt (AfU) die Durchführung einer umfassenden „historischen Untersuchung“ gemäss der eidgenössischen Altlasten-Verordnung aus, was sehr gewichtig tönt – etwas übergewichtig ... Dabei wurden einfach die „historischen“ (also noch vorliegenden) Daten über die Deponie Rothacker aufgearbeitet, indem Akten aus dem Archiv der Deponiebetreiberin und des Kantons gesichtet sowie verschiedene Gespräche mit Personen geführt wurden, welche Kenntnisse über die früheren Ablagerungen haben (z. B. Abfallgeber, Betreiber, ausgewählte Personen aus der Bevölkerung, Behördenvertreter etc.).
 
Der Bericht zu dieser Faktenaufarbeitung wurde im November 2009 abgeschlossen. Die Untersuchung lieferte unter anderem Hinweise, „dass in früheren Jahren eventuell unbewilligte ,Sonderabfälle’ abgelagert worden sind. Ebenso wurde aufgezeigt, dass nicht alles Sickerwasser über das bestehende Entwässerungssystem erfasst wird und ein Teil im Fels versickert. Das hydrogeologische Umfeld der Deponie ist allgemein zu wenig bekannt und soll besser abgeklärt werden, so dass das bestehende Messstellennetz überprüft und eventuell erweitert werden kann. Die Analytik ist zudem aufgrund der Hinweise bezüglich der abgelagerten Abfälle anzupassen“.
 
Diese Untersuchung mit dem häufigen Gebrauch des Adverbs „eventuell“ (= unter Umständen, vielleicht) und ihren dementsprechend schwammigen Ergebnissen war eigentlich für die Füchse. Sie lässt alles zu, schliesst nichts aus, verweist auf eine ungenügende Faktenlage und war selber ungenügend. Auf einen einfachen Nenner gebracht: Die Resultate-Bruchstücke taugen wenig.
 
Das musste auch dem Regierungsrat des Kantons Solothurn auffallen, der anmerkte: „Für einen Beschluss, ob die Deponie sanierungsbedürftig ist oder nicht, ist die Datenlage aufgrund der historischen Untersuchung ungenügend. Sowohl die Verfasser der historischen Untersuchung als auch das Amt für Umwelt kommen zum Schluss, dass eine technische Untersuchung gemäss Altlasten-Verordnung durchzuführen ist, mit welcher die aufgeworfenen Fragen zu klären sind und festgelegt werden kann, ob und wo allfälliger Handlungsbedarf besteht. Mit dieser Untersuchung soll zudem eine gesicherte und rechtlich genügende Datengrundlage geschaffen werden, damit der Standort hinsichtlich seiner Sanierungs- oder Überwachungsbedürftigkeit korrekt beurteilt werden kann. Da bereits Beeinträchtigungen von Schutzgütern festgestellt worden sind, bleibt der Standort vorderhand bis zum Abschluss der technischen Untersuchung, auch aus altlastenrechtlicher Sicht, als überwachungsbedürftig eingestuft.“
 
Es wurde angesichts der Komplexität des Standortes und der noch zahlreichen und grundlegenden offenen Fragen alsdann vorgeschlagen, die Untersuchung stufenweise durchzuführen. Für die Stufe 1 werden die Kosten mit 140 000 CHF angegeben; damit soll den Hinweisen der (ungenügenden) technischen Untersuchung nachgegangen werden, eine Art untersuchungstechnischer Pflästerlipolitik. Es ergibt doch keinen Sinn, eine neue Untersuchung auf bestehende, offensichtlich unausgegorene, tendenziös anmutende Resultate aufzustocken. Die Abklärungen müssten unter Einbezug des bestehenden Wissens vollkommen neu angegangen werden.
 
Details aus der Eintretensdebatte: Dunkle Vergangenheit
Am 30.06.2010 wurde der Auftrag Schelbert im Kantonsrat behandelt.
 
Fabian Müller, SP, Sprecher der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission, sagte, diese Kommission habe die Argumentation des Regierungsrats nachvollziehen können.
 
Heinz Glauser, SP, bezog sich auf eine Aussage des Chefs des Amts für Umwelt, Martin Würsten, der davon ausgeht, dass man bei der Deponie Rothacker „kein zweites Kölliken erhalten“ wird. Glauser meldete dazu seine Zweifel an: „Wir sind da nicht ganz sicher und befürchten, dass noch ein ganz grosser Klumpen auf uns wartet. Die Anzeichen veranlassen uns zu diesen Gedanken. Wir wissen noch nicht, was dort alles entsorgt wurde. Es gibt Gerüchte, wonach das, was in Kölliken vor Jahren nicht angenommen wurde, zum Teil in den Rothacker geführt wurde. Ich hoffe sehr, dies könne irgendwann einmal aufgedeckt werden. Die Sickerwasser werden gefasst, zum Teil viermal jährlich kontrolliert, und fliessen in die Kläranlage ab, wo sie gereinigt werden. Vermutlich wird nicht alles Sickerwasser gesichert.“
 
Hans Ruedi Hänggi, CVP: „Wir wissen nicht, was drin ist. Wir wollen wissen, was drin ist. Wenn wir wissen, was drin ist, müssen wir entscheiden, was drin bleiben kann. Wir unterstützen das vorgeschlagene Vorgehen.“
 
Walter Gurtner, SVP, spielte herunter und beschuldigte die Presse, die allen Grund hatte, sich dieser Geschehnisse anzunehmen: „Über die Deponie Rothacker in Walterswil sind schon die wildesten Geschichten erzählt und geschrieben worden – speziell nach der schweizweiten Debatte über die Sondermülldeponie Kölliken im Kanton Aargau. Besonders die Boulevardpresse hat die ganze Sache hochgespielt. Der ehemalige Chefredaktor und Theologe aus Olten (gemeint ist wohl Werner de Schepper, ehemals AZ) hat die Debatte noch einmal richtig angeheizt. (...) Darum hat das Amt für Umwelt im Jahr 2008 eine historische Untersuchung angeordnet, die gemäss eidgenössischer Altlastenverordnung durch geführt worden ist. (...). Es wurden in diesem Zusammenhang keine nennenswerten Beeinträchtigungen festgestellt, die sich ausserhalb der gesetzlichen Grenzwerte bewegt hätten. Im November 2009 wurden die Ergebnisse der Gemeinde Walterswil und den Medien vorgestellt. Im Bericht hat man festgestellt, dass sich keine dringenden und sofortigen Sanierungen der Deponie Rothacker aufdrängen.“
 
Iris Schelbert-Widmer, Grüne: „Warum bin ich in diesem Bereich aktiv geworden? Die Deponie Rothacker war im Grossen Rat des Kantons Aargau bereits Thema, weil das Sickerwasser in den Schöpflerbach auf Aargauer Gebiet fliesst und dieser einmal eine unzulässige Belastung aufwies. Die Deponiebetreiberin muss gemäss Betriebsbewilligung regelmässig umfangreiche Untersuchungen der Emissionen machen lassen. Die Deponie liegt auf Solothurner Boden und hat eine dunkle Vergangenheit von Mitte der 1970er- bis Ende der 80er-Jahre.“
 
Hans Büttiker, FDP: „Mit dem Auftrag zur Deponie Rothacker rennt Iris Schelbert eigentlich sperrangelweit offene Türen ein. (...) Die FDP unterstützt den Antrag des Regierungsrats, den Auftrag erheblich zu erklären.“
 
Der Antrag des Regierungsrats und damit der Auftrag von Frau Schelbert wurde im Kantonsrat in Solothurn praktisch einstimmig angenommen.
 
Auftrag für ein Sanierungskonzept
Die Zeit rann wie die Deponiesäfte dahin, bis am 25.01.2012 Kantonsrat Felix Wettstein (Grüne) einen Auftrag einreichte, wonach ein Konzept zur Sanierung der Deponie Rothacker („die leckt“) bis Ende 2012 auszuarbeiten sei. Er wollte offensichtlich etwas Bewegung in die schlummernde Pendenz bringen.
 
Wettstein: Es sind sowohl im Grundwasser als auch in diesem Bach erhöhte Konzentrationen von diversen hochgiftigen Metallen und Verbindungen nachzuweisen, unter anderem die Schwermetalle Kupfer, Nickel und Zink sowie Chloride, Sulfate, Nitrit und AOX (halogenisierte Kohlenwasserstoffe). Glücklicherweise sind bisher keine Trinkwasserquellen betroffen, ob das aber so bleibt, lässt sich aus den Messresultaten nicht ableiten (...).
 
Darum wird eine Sanierung unumgänglich sein, auch wenn nicht akute Gefahr besteht. Nur so kann ein langfristiger Schaden abgewendet werden. Je länger zugewartet wird, desto gefährlicher wird die Deponie für Mensch und Umwelt und desto teurer wird die Schadensbehebung.
 
2 Vorgehensweisen sind denkbar: Entweder muss die Deponie ganz geschlossen und das Ablagerungsgut verlagert werden, oder aber der Untergrund lässt sich abdichten, so dass das Sickerwasser abgefangen werden kann und das Austreten von belastenden Stoffen in den Boden gestoppt wird. Welches der richtige Weg ist, soll das geforderte Konzept samt Zeitperspektiven und Kostenfolgen nachweisen.“
 
Stellungnahme des Regierungsrates
Am 03.07.2012 legte die Kantonsregierung eine Stellungnahme vor, die hier auszugsweise wiedergegeben wird; wir beschränken uns auf die wenig oder unbekannten Fakten.
 
Nach dem Rückblick auf die lückenhaft bekannte Deponiegeschichte bis ins Jahr 1973 bestätigt die Kantonsregierung die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, wonach ein Teil des kontaminierten Deponiesickerwassers ins Grund- und Oberflächengewässer gelangt. Andererseits brachte die technische Untersuchung zahlreiche neue Erkenntnisse, welche für das Verständnis des hydrogeologischen Umfelds, die altlastenrechtliche Einstufung der Deponie und die Festlegung der zu treffenden Massnahmen notwendig sind. Die wichtigsten Erkenntnisse der technischen Untersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
 
Über das Entwässerungssystem der Deponie werden ca. 90 % des Deponiesickerwassers gefasst und in die Kanalisation abgeleitet.
Ca. 10 % des Deponiesickerwassers gelangen ins Grundwasser, welches hier keinen eigentlichen zusammenhängenden Grundwasserleiter bildet, sondern diffus als Hangwasser oberflächennah talwärts fliesst.
Der grösste Teil des durch das Deponiesickerwasser kontaminierten Grundwassers wird entweder in einer bereits bestehenden Drainage gefasst und in den sog. «Schöpflerbach» geleitet oder tritt diffus direkt in den Bach aus.
Bezüglich des Grundwassers besteht ein altlastenrechtlicher Sanierungsbedarf, da die gemäss Altlasten-Verordnung zulässigen Werte für Ammonium und Nitrit regelmässig überschritten werden. Ammonium und Nitrit sind Stickstoffverbindungen, die unter anderem auch natürlicherweise in Hofdünger vorkommen, in Gewässern aber direkt zu Schädigungen der Fauna führen können. Sie werden bei Vorliegen von Sauerstoff zu Nitrat umgewandelt, welches keine direkte Schädigung mehr bewirkt, zumal die Frachten im vorliegenden Fall mit wenigen 100 Gramm pro Jahr äusserst gering sind. In einer Messstelle war einmalig der zulässige Wert für Pentachlorphenol überschritten.
Auch bezüglich des Schöpflerbaches besteht wegen vereinzelter Überschreitungen der zulässigen Ammonium-Konzentration ein altlastenrechtlicher Sanierungsbedarf.
Erhöhte Konzentrationen wurden auch bei Schwermetallen und einigen organischen Stoffgruppen im Grund- und Oberflächengewässer festgestellt, jedoch deutlich unterhalb der Werte, welche einen altlastenrechtlichen Sanierungsbedarf auslösen.
In einer zu privaten Zwecken genutzten Quelle wurden im Spurenbereich Einflüsse der Deponie nachgewiesen. Grenz- oder Toleranzwerte der Lebensmittelgesetzgebung wurden nicht überschritten. Die anderen Trinkwasserquellen zeigten keine Beeinflussung durch die Deponie.
Die durchgeführten Analysen zeigen nach wie vor keine Hinweise auf in der Deponie eingelagerte ,gefährliche Sonderabfälle’.“
 
Die Untersuchung wurde vom Büro Dr. von Moos AG, Geotechnisches Büro in Zürich, durchgeführt.
 
Sanierung auf Sparflamme
Der Regierungsrat stellte fest, dass ein Sanierungsbedarf besteht. Die vorgesehene Sanierung habe zum Ziel, die diffuse Ausbreitung des kontaminierten Grundwassers zu verhindern und den Schöpflerbach vor dessen Einfluss zu schützen. Dies soll durch folgende Massnahmen erreicht werden:
 
„• Fassen des kontaminierten Grundwassers. Dazu ist am Fuss der Deponie eine neue Sickerleitung zu bauen.
Ableiten des gefassten Grundwassers in die Kanalisation, statt wie heute in den Schöpflerbach.
Parallel dazu ist der Einfluss der Deponie auf die Umwelt langfristig in den bestehenden Messstellen zu überwachen.
 
Mit diesen Massnahmen können die altlastenrechtlichen Ziele und insbesondere der Schutz des Schöpflerbaches zuverlässig erreicht werden. Weitergehende Massnahmen wie die beiden im Auftrag angeregten Vorgehensweisen sind weder zielführend noch verhältnismässig. Das vorgeschlagene Schliessen der Deponie und Verlagern des gesamten Deponiegutes (zum allergrössten Teil in eine andere Deponie) würde zwar ebenfalls den gewünschten Erfolg bezüglich Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer mit sich bringen. Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist diese Lösung offensichtlich weder ökologisch noch ökonomisch akzeptabel.“
 
Diesen Ausführungen ist mit kritischem Blick Folgendes beizufügen: Der Schwachpunkt der vorgesehenen Sanierung besteht darin, dass es gar nicht möglich ist, alles Sickerwasser aufzufangen, zumal dessen verschlungene Wege ja unbekannt sind und der umgebende Kalkstein brüchig und durchlässig ist. Die vollständige Sickerwasser-Abscheidung wäre nur mit einer Abdichtung des Untergrunds unter der bestehenden Deponie möglich – bei einem enormen Aufwand und „unsicherem Erfolg“(Regierungsrat). Doch bleiben auch solche Türen offen: „Solche Massnahmen sind allenfalls dann ins Auge zu fassen, wenn die oben vorgeschlagene verbesserte Fassung und Ableitung des belasteten Grundwassers nicht den gewünschten Erfolg zeigen sollte“ (Regierungsrat).
 
Klar, eine Regierung muss nicht allein den Ansprüchen des Umweltschutzes genügen, sondern auch die Finanzen sparsam einsetzen, das heisst, mit möglichst bescheidenem Aufwand versuchen, zum Ziel zu kommen. Auch aus diesem Grunde soll in Walterswil auf eine Detailuntersuchung verzichtet werden, weil es ja die technische Untersuchung gab ... Man ist ja auch dankbar, wenn nicht Allzuvieles aus dem Reaktorinhalt das Licht der Öffentlichkeit erblickt. So wurde aufgrund von rudimentären Grundlagen das AfU beauftragt, bis Ende 2012 ein Sanierungskonzept vorzulegen, wobei die Deponie-Inhaberin die Kosten für die Sanierung und Überwachung zu tragen hat. Die Termine wurden offensichtlich nicht eingehalten.
 
Zwischen der Antwort der Regierung und der Behandlung im Kantonsrat (07.11.2012) war der Untersuchungsbericht ergänzt worden ‒ mit Ergebnissen bei etwas höherem Wasserstand: Die zu hohen Schadstoffkonzentrationen wurden bestätigt. Die Regierung kam aber gleichwohl zum Schluss, dass es keine umfassende Sanierung brauche, sondern bloss eine Sickerleitung mit Wegführung zur Kläranlage Kölliken sowie eine künftige Überwachung. Die Grünen, die in dieser wichtigen Angelegenheit eine wertvolle, treibende Kraft sind, haben selber zugestimmt, sich in der Debatte aber skeptisch geäussert: Mit dieser punktuell angebrachten Sickerstelle und mit ein wenig Beobachten sei der DRW nicht Genüge getan.
 
Die nachfolgende Debatte im Kantonsrat drehte sich um diesen regierungsrätlichen Antrag: „Der Regierungsrat wird beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse der technischen Untersuchung bis Ende 2012 ein Sanierungs- und Überwachungskonzept zu veranlassen, womit das kontaminierte Grundwasser gefasst und in die Kanalisation abgeleitet werden kann.“ Die Aussprache förderte kaum neue Erkenntnisse zutage, liess immerhin ein gewisses Unbehagen erkennen, zumal entscheidende Fragen offen bleiben. Und vonseiten der SVP-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass „noch etliche ähnliche Siedlungsabfalldeponien im Kanton Solothurn existieren, nur kräht kein Hahn danach“. Die Walterswiler Rothackerdeponie sei nur wegen der Nähe zur Sondermülldeponie Kölliken und den damit verbundenen „Blick-Boulevardgerüchten zu Klein-Kölliken“ in die Schlagzeilen geraten. Die Fraktion futierte sich um die Indizien aus dem aggressiven Deponiesaft und mochte „keine Hinweise auf jemals eingelagerte ,gefährliche Sonderabfälle’ erkennen. Die FDP-, die CVP/EVP/GLP-Fraktion bliesen ins gleiche Horn. Immerhin widersprach Felix Wettstein den Ausführungen von Walter Gurtner und auch Sandra Kolly in Bezug auf die Gifte im Deponiesaft. Sie seien „alles andere als harmlos. Ammonium wirkt im Körper als Nervengift. Unter Sauerstoffeinfluss und mit bestimmten Bakterien wird es zu Nitrit umgewandelt. Nitrite sind giftig: für Fische, aber auch für Menschen. Sie sind an der Bildung von krebserregenden Nitrosaminen beteiligt.“
 
Es stelle sich die Frage, ob die ganze Deponie geschlossen vielleicht sogar gehoben und an einen anderen Ort mit abgedichtetem Untergrund verlegt werden müsste: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass es auch künftig böse Überraschungen geben könnte.“
 
Das Sanierungskonzept wurde als erheblich erklärt. Es liegt bis zum 18.10.2013 in Walterswil auf und beschränkt sich auf die Abschirmung des Schöpflerbachs.
 
Projekt-Auflage
4 Tage nach Erscheinen des 1. Textatelier.com-Blogs zur DRW (01.10.2013: Deponie Rothacker Walterswil: Kölliken Nr. 2, gleich nebenan) erschien in der Zeitung „Nordwestschweiz“ („Solothurner Zeitung“) vom 05.10.2013 ein Artikel von Beat Wyttenbach (im „Oltner Tagblatt“ auf der Seite „Region“). Daraus geht hervor, dass 2 Versionen geprüft worden sind: eine Sickerwasserleitung der Länge nach unter dem Schöpflerbach oder aber eine Sickerleitung in einem 3 bis 3.5 Meter tiefen, 150 Meter langen Graben im Wald hangseits, oberhalb des kleinen Bachs. Es brauchte dann offenbar ein weiteres Gutachten, um die Varianten abzuwägen und der 2. den Vorzug zu geben.
 
Markus Müller, Geschäftsführer der Deponie Rotacker AG, sagte laut dem Pressebericht, dass derzeit das Submissionsverfahren laufe: „Wenn keine Einsprachen eingehen und der Kanton das Baugesuch ebenfalls bewilligt hat, könnte im Spätherbst oder im Winter 2013/14 mit den Arbeiten begonnen werden.“
 
Ob sich die Konsumenten der Deponiesäfte, die Aargauer, an dieser direkten Zuleitung und der Beschränkung auf diese rudimentäre Massnahme begeistern und sich damit zufrieden geben können, wird sich weisen.
 
 
Hinweis auf die bisherigen Blogs über die Deponie Rothacker
 
Hinweis auf die Beschreibung der SMDK im Textatelier.com
 
Hinweis auf Blogs zur Sondermülldeponie Kölliken
08.05.2006: SMDK Kölliken: Vom Gift-Schandfleck zum Vorzeigeobjekt
Hinweis auf weitere Blogs von Scholz Heinz
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