BLOG vom: 30.01.2015
Zu Besuch bei der Nagra: schöngefärbte Auftragserfüllung
Autor: Heiner Keller, Ökologe, Oberzeihen AG (ANL AG, Aarau)
Die Nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) residiert in Wettingen (Aargau) in einem modernen Bürogebäude. Rund 100 Personen finden hier sichere Arbeitsstellen, sofern sie sich loyal in die Auftragserfüllung einbinden lassen: „Die Nagra ist von allen Verursachern radioaktiver Abfälle beauftragt, Lösungen für eine sichere, dem Menschen und der Umwelt verpflichtete Entsorgung in der Schweiz zu erarbeiten und zu realisieren“ (www.nagra.ch). Dazu gehören die Inventarisierung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz, die Planung geologischer Tiefenlager für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle, die Durchführung erdwissenschaftlicher Abklärungen, die Erbringung der Sicherheitsnachweise für mögliche Standorte geologischer Tiefenlager, eine transparente Information der Öffentlichkeit und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung.
Im November 2014 habe ich mich hinreissen lassen, mit dem Verein Bözberg-West (www.boezberg-west.ch) das Pentagon der Nagra in Wettingen zu besuchen. Die mit Rasen und Rabatten grünlich gestaltete Büro- und Wohnsiedlung zwischen Baden und Zürich prosperiert. Der spürbare Wohlstand der Metropolitanregion kann nur durch Arbeit und Wachstum genährt und gemehrt werden. Der Grossteil der Arbeit wird als Dienstleistung erbracht. Und so gleicht dann das Bürogebäude der Nagra so einer Mischung zwischen Schulhaus, Verwaltung und Konzernzentrale. Der Empfang in der Kantine ist familiär. Zeitungen, Anschlagbretter, Kaffeemaschinen, Tische und Stühle in loser Anordnung vermitteln Zwangslosigkeit, Ungebundenheit. Die meisten Leute kennen einander, alle scheinen fröhlich, interessiert.
Eine erfahrene Führerin und ein erfahrener Führer begrüssen die kleine Schar. Es folgt die obligate Präsentation von Prospekten, die Erläuterung der Organisation, von Projekten und Personen. Fragen haben wir noch keine. Dann werden wir auf einem Rundgang zu verschiedenen Büros von Mitarbeitern geführt. Geologen zeigen uns ihr Chaos auf dem Schreibtisch (ist gar nicht so schlimm) und erklären den Unterschied zwischen Granit, Salz und Opalinuston. Ein Mitarbeiter erläutert die internationalen Kontakte, die Reisen aus und nach Übersee und die Bedeutung des Felslabors auf der Grimsel (weniger für die Endlagerung als vielmehr für die Kontakte). Ein Geologe demonstriert uns an mehreren Bildschirmen, wie oberflächennahe geologische Untersuchungen auf Karten so übereinander gelegt und kombiniert werden können, dass alle erkenn- und interpretierbaren Störzonen sichtbar gemacht werden. Störzonen im Opalinuston natürlich, denn der Auftrag bezieht sich ja auf den realen Fall, dass radioaktive Abfälle dereinst im Opalinuston z. B. des Bözbergs tiefengelagert werden können. Die Besucher stellen ihre Anstandsfragen, alle sind nett, alle sind friedlich alle machen ihren Job, und niemand zweifelt an irgendetwas.
Ich werde innerlich langsam unruhig. Die Eingrenzung der „geeigneten“ Tiefenlagerstandorte durch die Ausscheidung der ungeeigneten kann ich ja noch nachvollziehen. Aber heisst das dann wirklich, dass die übrig bleibenden geeignet sind, nur weil die andern als noch ungeeigneter erscheinen? Wenn ich aus einem Korb alle schlechten Früchte auslese, bedeutet das ja auch nicht, dass der Rest wirklich gut schmeckt. So ein wenig probieren, beziehungsweise bohren, müsste man schon. Zweifellos kommt das dann noch, wenn die möglichen Tiefenlager „ausgewählt“ sind.
In der Bibliothek, wo alles über Geologie weltweit getauscht und gesammelt wird, erkundige ich mich nach den Leserbriefen. Leserbriefe werden nicht in der wissenschaftlichen Sammlung aufbewahrt, weil sie angeblich oft so unwissenschaftlich sind, dass sich das nicht lohnt. Nicht bestritten wird, dass Leserbriefe und Meinungsäusserungen gelesen und beachtet werden. Unklar bleibt, wo und wie. Klar dagegen sind die berechneten Risiken, wie Radioaktivität aus dem Tiefenlager austreten kann. Ein Physiker erklärt uns ruhig und überzeugend, dass in 1 Million Jahren die Strahlung aus den geplant ordnungsgemäss in Opalinuston eingelagerten hoch radioaktiven Abfällen, auf der Erdoberfläche gemessen, geringer sind als die natürliche Strahlung der Erde. Mit diesem Vorgehen wird also quasi der Erde Radioaktivität entzogen. In 1 Million Jahren. Ich fragte nach den aktuellen Risiken, die den Bestand der Menschheit bedrohen – in den nächsten Jahrhunderten. Das ist nicht sein Auftrag. Dabei sind heutige Risiken, wie die dosierte Abgabe von Radioaktivität aus dem Atomkraftwerk Mühleberg, die Anhäufung radioaktiver Abfälle in Europa, das ungebremste Wachstum, die vom Westen angezettelten und unterhaltenen Kriege und weiss ich was für uns wichtiger als das, was so viel später vielleicht auch noch sein wird. Die Berufung auf seinen Auftrag kam mir vor, wie das Spiel des Orchesters auf der Titanic: In einer unvorstellbaren, unlösbaren Situation spielte es, bis die Noten nass wurden. Wären die technischen Risiken für die Titanic nicht durch menschliches Verhalten obsolet geworden, wäre sie wahrscheinlich heute noch fahrtüchtig.
Jetzt kam so richtig eine angeregte Diskussion in Gang. Sinn und Unsinn der Forschungen. Weshalb braucht es den Zauber der Regionalkonferenzen, wenn die Geologie vor Ort nicht besser geklärt ist, gäbe es in einem europäischen Verbund nicht bessere Möglichkeiten und überhaupt: Wer soll das bezahlen angesichts der heutigen Strompreise? Wie steht es mit der Lebensdauer der Nagra angesichts der Hundertausenden von Jahren der Strahlung? Dann griffen die Führer ein: Beruhigung durch Deeskalation: Allen ein wenig Recht geben. Interesse an andern Meinungen signalisieren. Keine inhaltlichen Diskussionen zulassen. Auf einmal auch für die Kritiker Verständnis aufbringen: Es braucht so Leute wie sie. Und dann war die Wohlfühlgemeinschaft wieder hergestellt.
Das ist der heutige Trend für Arbeit und Kommunikation: Es bilden sich Gruppierungen von Gleichgesinnten, die gegen aussen nicht von Selbstzweifeln geplagt werden. Alles ist im grünen Bereich, alles gemäss Auftrag. Nicht rechts, nicht links schauen, nicht denken, sondern mitmachen. Schliesslich ist die Nagra auch ein so guter Arbeitgeber, dass es weiterherum keine Geologen mehr gibt, die nicht mindestens einmal von dieser Institution profitiert haben. Und so lange geforscht wird, muss nicht tiefengelagert werden. Das ist den Auftraggebern wahrscheinlich noch so Recht, denn die wirklichen Kosten fallen erst dann an.
In die Kommunikation wird viel investiert. Die Führer sind tatsächlich gut geschult und erfahren im Umgang mit Laien und Kritikern. Interesse signalisieren. Nachher gibt es noch Einladungen, Apéro, Jahresbericht, Lupe und Schoggi zum Mitnehmen: Schliesslich zahlt ja der Strombezüger.
Dann geht man heim und studiert Internet und Geschenke. Mir ist, das Besuchsprogramm sei nicht gemacht für Skeptiker. Zuviel Wohlgefühl, zu wenig Ehrlichkeit, zu wenig Offenheit gegenüber einem Problem, das für uns heutige Menschen in dieser Form gar nicht lösbar ist. Aus dieser Empfindung heraus kann man aber auf keinen Fall schliessen, dass die Führung für Laien gut ist. Zum Wohlfühlen und staunen ja, für eine sachdienliche und gedanklich anregende Information nein.
Dann liest man noch den geschenkten Geschäftsbericht 2013: Nagra aus Verantwortungsbewusstsein. Vieles dreht sich um den Auftrag. Alles ist Auftrag und daraus wird geschlossen, dass die Nagra das Problem lösen kann und löst. Es lohnt sich, bei Wikipedia die Definition „Der einfache Auftrag“ zu studieren (siehe unten). Dann begreift man auf einmal, was die Nagra überhaupt macht: Sie erfüllt einen Auftrag. Für die möglichen Konsequenzen ist sie nicht verantwortlich – sofern sie nach anerkannten Standards gehandelt hat.
Anhang
Wikipedia: Der einfache Auftrag
Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste rechtlicher oder tatsächlicher Art vertragsgemäss zu besorgen (Art. 394 Abs. 1). Als Auftrag gelten gemäss dem Wortlaut von Art. 394 Abs. 2 alle Verträge über Arbeitsleistung, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können. Die Rechtsprechung legt diesen Artikel jedoch nicht wörtlich aus und lässt auch Innominatverträge über Arbeitsleistung zu. Nicht abschliessend entschieden wurde bis heute allerdings, ob dabei nur gemischte Verträge oder auch Verträge sui generis zulässig sind. Da die Rechtsprechung die abschliessende negative Definition des Auftrages in Art. 394 Abs. 2 nicht übernimmt, ist eine positive Definition des Auftrages nötig. Das Bundesgericht nimmt deshalb an, dass das charakterisierende Element des Auftrags das besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Parteien darstellt. Übliche Inhalte von Auftragsverhältnissen sind insbesondere die Dienstleistungen von Ärzten und Anwälten sowie der Vertrag über die Bauleitung. Dabei ist es unerheblich ob der Auftrag auch untergeordnete werkvertragliche Elemente, z. B. die Anfertigung einer Krone durch einen Zahnarzt, enthält.
Der Auftraggeber muss die Leistung bezahlen, sofern das verabredet war oder üblich ist. Ein Vertrag über einen Auftrag gilt als zustande gekommen, falls der Beauftragte ihn nicht sofort ablehnt und er solcherlei Arbeit gewerblich erledigt, von einer Behörde dafür eingesetzt wurde oder er sich dafür empfohlen hat (also zum Beispiel wenn er für sein Unternehmen Werbung betrieben hat). Mit der Beauftragung überträgt der Auftraggeber auch die damit verbundenen Rechte an den Beauftragten, etwa das Recht, dafür nötige Ausgaben im Namen des Auftraggebers zu tätigen. Der Beauftragte haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrages, umgekehrt haftet der Auftraggeber für die Auslagen des Beauftragten, sofern er diese in rechter Ausführung des Auftrages gemacht hat. Nicht geschuldet ist – vorausgesetzt es wurde sorgfältig gearbeitet – hingegen der Erfolg der ausgeführten Arbeiten. Der Auftrag ist gerade deswegen der normale Vertrag um z. B. Ärzte oder Anwälte zu verpflichten. Diese können aufgrund der Art ihrer Arbeit den Erfolg ihrer Bemühungen nicht garantieren.
Neben der Spezialität, dass der Erfolg der auszuführenden Arbeiten nicht geschuldet ist, grenzt sich der Auftrag vor allem durch die jederzeitige Widerrufbarkeit des Vertragsverhältnisses von den anderen Verträgen über Arbeitsleistungen ab. Diese in Art. 404 Abs. 1 aufgeführte Regelung wird vom Bundesgericht als zwingend betrachtet und wird mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien begründet. Dieser Regelung direkt oder indirekt zuwiderlaufende Vertragsbestimmungen, z. B. Einschränkungen der Kündbarkeit oder Konventionalstrafen, sind entsprechend nichtig. Gemäss Art. 404 Abs. 2 schuldet die kündigende Seite allerdings Schadenersatz, wenn die Kündigung zur Unzeit (z. B. kurz vor Beendigung des Auftrags) erfolgt.
Der Auftrag erlischt entweder, wenn er, der Natur des Geschäftes entsprechend, erfüllt ist oder einer der Partner stirbt, in Konkurs geht oder handlungsunfähig wird. Ist es im Interesse des Auftraggebers, geht der Auftrag auf die Erben oder Vertreter des Beauftragten über.
Literatur:
Keller, Heiner: „Bözberg West. Landleben zwischen Basel und Zürich“, Verlag Textatelier.com GmbH., CH-5023 Biberstein. ISBN 3-9523015-2-3. Zu beziehen beim Autor (E-Mail: info@doracher.ch) oder über den Buchhandel.) oder über den Buchhandel.
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