Textatelier
BLOG vom: 17.02.2015

Migrationsstatistik und Schicksal der Russlanddeutschen

Autor: Reynke de Vos, deutscher Historiker und Publizist, Wien
 
 
Höchst aufschlussreich ist der jüngste Migrationsbericht für Deutschland. Im EUropäischen Vergleich zeigt sich nämlich, dass es seit 2006 Hauptzielland von Zuzüglern ist. So sind im Jahr 2012 insgesamt 592 175 Menschen nach Deutschland zu-, aber 240 001 aus Deutschland abgewandert, was einen Zuzugssaldo von 352 174 Personen ergibt. Ähnliche, wenngleich erheblich niedrigere Zuzugssalden wiesen nur Italien (244 556) und Grossbritannien (176 823) auf, während etwa Spanien einen diesbezüglichen Negativsaldo (mehr Ab- denn Zuzügler) von 142 553 Menschen zu verzeichnen hatte. Auch die Schweiz - als Nichtmitgliedsland der EU – wies 2012 einen positiven Migrationssaldo von 45 170 Menschen auf: 149 051 Zuzüglern standen vor 2 Jahren 103 881 Fortgezogene gegenüber.
 
Im Jahr 2013 – für 2014 liegt noch kein Migrationsjahresbericht vor – wies die Migrationsstatistik für Deutschland einen „Wanderungsgewinn“ von 430 000 Personen aus. Ob dies tatsächlich ein „Gewinn“ für das Land ist, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht, dass aus Polen 197 009 Zuzüge nach Deutschland und von dort 125 399 Fortzüge nach Polen registriert worden sind, mithin ein Zuzugssaldo von 71 610 Personen. Weiter angestiegen ist die Zahl der aus Rumänien (135 416 gegen 85 865 Fortgezogene) nach Deutschland Zugezogenen, was seit 2006, dem Jahr vor Rumäniens EU-Beitritt, in etwa einer Versechsfachung entspricht. Deutlich erhöht im Vergleich zu 2012 hat sich die Zuwanderung aus Italien (35 Prozent) und Spanien (17 Prozent). Interessant auch die deutsche „Wanderungsbilanz“ bezüglich Österreich und dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz: Während nämlich aus Österreich „nur“ 18 629 Menschen nach Deutschland übersiedelten, zog es deren 20 341 von Deutschland nach Österreich. Gegenüber der Schweiz ist der deutsche „Wanderungsverlust“ von 9034 Personen (17 923 Zuzügler aus und 26 957 Wegzügler nach Deutschland) noch markanter als jener gegenüber Österreich (1712).
 
Die Erklärungen dafür liegen auf der Hand: Ist es beim „Wanderungsgewinn“ in erster Linie die wirtschaftliche und soziale Anziehungskraft (Arbeitsmöglichkeiten) Deutschlands, die auf Menschen aus den EU-Ländern Polen, Rumänien, Italien und Spanien wirkt, so spielt beim „Wanderungsverlust“ die steigende Zahl der deutschen „Numerus-Clausus-Flüchtlinge“ an österreichischen Hochschulen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hinsichtlich der Schweiz dürften hingegen die steuerrechtlichen Voraussetzungen sowie die noch bessere wirtschaftliche Lage als in Deutschland dafür ausschlaggebend sein. Am deutlichsten zeigt sich die sozial-ökonomische Anziehungskraft Deutschlands indes an der Zahl der ins Land strömenden Asylsuchenden, wenngleich dies „Gutmenschen“ von links über grün und liberal bis hin zu nicht wenigen Sympathisanten der C-Parteien strikt in Abrede stellen: 2013 hat die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland um nicht weniger als 70 Prozent gegenüber 2012 zugenommen.
 
Höchst bemerkenswert sind die Zahlen, welche zur Migration aus der Russischen Föderation (fortan Russland) nach Deutschland vorliegen. Waren es 2013 „nur“ 33 233 Personen, so dürfte die Zahl nach bislang vorliegenden Indikatoren 2014 auf mehr als 100 000 hochschnellen. (Die exakte Zahl wird erst der Migrationsbericht 2014 ausweisen, der noch nicht vorliegt.) Keinen Zweifel kann es über die Gründe für die Abwanderung aus Russland geben: Die sich rasch verschlechternde Wirtschaftslage des Landes, vor allem aber der Krieg in der östlichen Ukraine, in den Russland entgegen offiziellen Verlautbarungen aus Moskau tief verwickelt ist.
 
Hinter der hochgeschnellten Zahl verbirgt sich indes auch eine Personengruppe, welche in den letzten Jahren kaum mehr publizistisch in Erscheinung gebracht worden ist, weil sie – im Vergleich mit anderen Migranten- und Asylantengruppen – eine statistische Randerscheinung war. Im Gegensatz zu den späten 1980er- und den gesamten 1990er-Jahren, als aus den aus der untergegangenen Sowjetunion hervorgegangenen Staaten – vor allem aus Russland und der Ukraine sowie aus den mittelasiatischen Republiken Kasachstan, Kirgisien (Kyrgystan), Tadschikistan und Turkmenien – insgesamt bisher 2.3 Millionen „Sowjetdeutsche“ bzw. „Russlanddeutsche“ als sogenannte „Spätaussiedler“ in Deutschland aufgenommen und integriert worden sind. Wenngleich deren Zahl seit 2005 in der Migrationsstatistik bei „nur“ noch etwa 2500 pro Jahr rangierte, dürfte sie 2014 parallel zur nach oben geschnellten Gesamtzahl (siehe oben) derer, die Russland in Richtung Deutschland verliessen, wieder gestiegen sein. Genaueres wird man auch für diese Gruppe erst nach Vorliegen des Migrationsberichts 2014 wissen.
 
Die „Russlanddeutschen“ – unter dem generalisierenden Begriff sollen diese Menschen unabhängig von ihrem historischen oder aktuellen Herkunftsgebiet im Folgenden zusammenfassend genannt werden – sind nach deutschem (Verfassungs-)Verständnis eine besondere Migrantengruppe: es handelt sich nämlich um „Volksdeutsche“, mithin nach Artikel 116 um „Deutsche im Sinne des Grundgesetzes". Es sind Nachfahren jener 1941 von Josef Stalin aus ihren ehemaligen, seit der (deutschen) Zarin Katharina der Grossen existenten, an der unteren Wolga (Gebiet Saratow, der sogenannten „Wolgarepublik"), in der Ukraine, in Wolhynien, im Schwarzmeergebiet, sowie im Kaukasus gelegenen Siedlungsgebieten nach Mittelasien sowie Sibirien deportierten Russlanddeutschen. Sie „fluten" seit 1985/86, seit den Lockerungen unter Michail Gorbatschow, und dann verstärkt seit der Nichteinhaltung der (noch vom Obersten Sowjet 1991 beschlossenen) Wiederherstellung besagter Wolgarepublik” - sie hatte in der Sowjetunion von 1924 bis 1941 den Status einer „Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen" (ASSRdWD; russisch: sprich Awtonomnaja Sowetskaja Sozialistitscheskaja Respublika Nemzew Powolschja) ‒ als Spätaussiedler in die „Heimat ihrer Vorfahren" zurück.
 
Voraussetzung für die Aussiedlung aus ihren Wohngebieten der ehemaligen Sowjetunion und für die Integration in die Bundesrepublik ist ein zentral über das Bundesverwaltungsamt in Köln gesteuertes Verwaltungsverfahren, das jeder Antragsteller bei den jeweiligen deutschen Botschaften ‒ in Russland sowie in der Ukraine auch bei dort vorhandenen deutschen Generalkonsulaten ‒ durchläuft. Anfangs, als die jährlichen Aussiedlerzahlen enorm hoch waren – wie beispielsweise 1992 ff. mehr als 220 000 pro Jahr ‒, wurden sie nach der Ankunft in Deutschland nach einem wohnbevölkerungsstatistischen Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer „verteilt". Als sich die Zahl verringerte, konnten die Ankömmlinge sich nach der „Erstaufnahme“ niederlassen, wo sie wollten: in der Regel war das dort, wo schon Verwandte oder frühere Nachbarn untergekommen waren.
 
Die Russlanddeutschen waren unter allen Völkern und Volksgruppen, die während der Herrschaft Stalins „repressiert“ ‒ so der seit 1991 in Russland verwendete Sprachgebrauch ‒ worden waren, die letzte Ethnie, deren Angehörigen man gestattete, an vor der Deportation bewohnte Siedlungsplätze zurückzukehren. Ihre Vorfahren hatten sich einst, dem Ruf Katharinas II. (1729–1796; Zarin seit 1762) folgend, in 2 grossen Siedlerwellen an der Wolga, in der Ukraine, in Bessarabien, auf der Krim, am Schwarzen Meer, später in „Tochtersiedlungen“ im Kaukasus sowie im westsibirischen Altaj niedergelassen.
 
Schon vor dem Ersten Weltkrieg hatten sie alle einst von der Zarin eingeräumten und bis Alexander II. (1818–1881; Zar seit 1855), dem sogenannten „Zar-Befreier“ (er führte bedeutende Reformen durch) stets erneuerten Glaubens-, Steuer- und Rechtsprivilegien eingebüsst. Nach der Kriegserklärung Adolf Hitlers verbannte sie Stalin unter dem Vorwurf der „Spionage- und Zersetzungsarbeit für das Deutsche Reich“ in den asiatisch-sibirischen Raum, wo sie in der „Arbeitsarmee“ (sprich: Trudowaja armija, oder kurz: Trudarmija) ein unsägliches Dasein in militarisierter Zwangsarbeit zu fristen hatten. Obwohl die 1941 gegen sie erhobenen Beschuldigungen in 1955 und 1964 erlassenen Dekreten weitgehend für null und nichtig erklärt worden waren, kam es nicht wieder zur Wiederherstellung eines autonomen Gemeinwesens für die Russlanddeutschen. Sie harrten vielmehr dort aus, wo sie auch nach Nikita Sergejewitsch Chruschtschows Verdammung Stalins (XX. Parteitag 1956) bleiben mussten und sich mehr recht als schlecht eingerichtet hatten; sodann verliessen sie  nach und nach die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in Richtung Deutschland.
 
Am 30. August 1941 hatten alle in der ASSRdW sowie in den anderen Siedlungsgebieten der Russlanddeutschen gängigen Zeitungen auf den Titelseiten den Wortlaut eines Dokuments abgedruckt, das für alle Russlanddeutschen im europäischen Teil der Sowjetunion den Verlust der Heimat, für viele von ihnen auch des Lebens bedeuten sollte. Es handelte sich um einen zwei Tage zuvor von Stalin unterzeichneten Ukas (Anordnung/Befehl), den „Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR", der die „Umsiedlung" der volksdeutschen Bevölkerung verfügte. Unter diesen Deutschen, hiess es in dem Ukas, gebe es Zehntausende Diversanten und Spione, die auf ein Zeichen aus dem Reich hin Bombenexplosionen auslösen sollten. Die Sowjetdeutschen würden auch Feinden des Sowjetvolkes und der Sowjetmacht Unterschlupf gewähren. Aus diesen Gründen sei die Sowjetmacht gezwungen, Strafmassnahmen anzuwenden und die gesamte deutsche Bevölkerung umzusiedeln.
 
Der Erlass war psychologisch sorgfältig vorbereitet, seine Ausführung generalstabsmässig geplant. So hatte etwa das NKWD (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten [sprich: Narodnyj Kommissariat Wnutrennich Del]; nach 1946 MWD= Ministerium für innere Angelegenheiten [sprich: Minsterstwo Wnutrennich Del], kurzum der sowjetische Geheimdienst, zuvor grobe Provokationen inszeniert. Im August 1941 setzte man Fallschirmspringer in deutscher Uniform in den wolgadeutschen Dörfern ab. Wer sie aufnahm, wurde standrechtlich erschossen. Erste Zwangsumsiedlungen und Erschiessungen gab es bereits wenige Tage nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“. Die massenhafte Zwangsumsiedlung der Wolgadeutschen begann am 2. September 1941 und war gut 2 Wochen später abgeschlossen. In die verlassenen Dörfer verfügte die Sowjetmacht russische, ukrainische, weissrussische und jüdische Familien, die aus den aufgrund des Hitler-Stalin-Pakts von 1939 der Sowjetunion anheimgefallenen Gebieten zwischen Baltikum und Schwarzmeer vor der vordringenden Wehrmacht gen Osten geflohen waren. Sie fanden bisweilen halbvolle Teller, gedeckte Tische und seit Tagen nicht mehr gefüttertes Vieh vor. Die ASSRdWD  wurde per Dekret des Obersten Sowjet am 7. September 1941 aufgelöst und ist, manchen Anstrengungen zum Trotz, auch im nachsowjetischen Russland nicht wieder errichtet worden. Boris Jelzin ermunterte als Präsident zunächst nichtrussische Nationalitäten, sich „innerhalb Russlands soviel Souveränität zu nehmen wie möglich“, erteilte aber bei einem Besuch in Saratow – trotz eines vorherigen deutsch-russischen Protokolls der Wiedererrichtung bei finanzieller Alimentierung aus Berlin ‒ einer Autonomie der Wolgadeutschen eine deutliche Absage.
 
Nach der Deportation 1941 waren die deutschen Dörfer und Siedlungen mit russischen Namen versehen, die Denkmäler und Friedhöfe zerstört worden. Für Medien, Statistiken, Geschichtsbücher und Lexika waren jegliche Angaben über die deutsche Minderheit tabu. Die Njemzi (phonetisch umschrieben), einst als diszipliniert, fleissig, gewissenhaft und tolerant gepriesen, wurden nun als Verräter, Spione, Helfershelfer Hitlers und Feinde des Sowjetvolkes verteufelt. Die „gemeinen Kränkungen", die Beschimpfung der „Fritze" oder „Faschisten“ waren für die meisten Russlanddeutschen so wenig erträglich wie die körperlichen Qualen in den Lagern. In den Verbannungsorten fanden sie sich bald schon in Gesellschaft mit anderen „Repressierten“.
 
Im November 1943 liess Stalin die Karatschajer deportieren; im Dezember die Kalmücken; im März 1944 die Tschetschenen und Inguschen; im April desselben Jahres die Balkaren und im Mai 1944 dann die Krimtataren. Millionen Menschen verschwanden im asiatischen Teil der Sowjetunion, ohne dass die sowjetische Öffentlichkeit etwas davon erfuhr. Erst im Juni 1946 veröffentlichte die damalige Regierungszeitung „Iswestija" den Ukas über die Auflösung der nationalen Republiken der Tschetschenen, Inguschen und Krimtataren wegen „Kollaboration mit dem deutschen Feind“.
 
Das Lagerregime für die Deutschen und damit verbunden der Dienst in der „Arbeitsarmee“ wurde im Januar 1946 aufgehoben. In seiner „Geheimrede" 1956 rehabilitierte Chruschtschow alle zwangsumgesiedelten Völker, bis auf 2: die Deutschen und die Krimtataren. Politisch rehabilitiert wurden die Deutschen am 29. August 1964, mehr als 2 Jahrzehnte nach der Zwangsumsiedlung. Seitdem hatten sie sich um die Wiederherstellung ihrer autonomen Republik bemüht. 1973 erhielten sie zwar das Recht, sich im Gebiet der früheren Wolgarepublik anzusiedeln. Doch in grosser Zahl zurückkehren konnten sie nicht: In ihren Häusern wohnten andere. Wer sich dennoch an der Wolga niederliess, erlebte Kränkungen, Schikane und Feindschaft. Einige Deutsche zogen in den Oblast (das Gebiet) Kaliningrad, den Nordteil des einstigen Ostpreussen und der früheren Hauptstadt Königsberg. Doch auch dort fühlten sie sich nicht zu Hause und suchten alsbald den Weg gen Deutschland.
 
Längst ist der Kampf um die Wolgarepublik aufgegeben. Auch deutsche Investitionen in Höhe von damals fast 1 Milliarde Mark für den Bau von Siedlungen in Westsibirien, wo 2 „autonome deutsche Rayons“ (Bezirke) entstanden, in denen Deutsche aus den Gebieten Karaganda, Barnaul, Omsk, dem Ural sowie aus Kasachstan, Kirgisien und Tadschikistan „kompakt" leben sollten, konnten die Aussiedlung nicht unterbinden. Für die meisten Bewohner waren die auf grünen Wiesen errichteten Dörfern nur eine Zwischenstation auf ihrem Zug gen Westen. Wer eben konnte/kann, übersiedelt/e nach Deutschland.
 
Mehr als 2.3 Millionen Russlanddeutsche leben bereits als Aussiedler in der Heimat ihrer Vor-Vorfahren. Die jetzt noch kommen, sind solche, die sich längst den deutschen Eingliederungsschein im Verwaltungsverfahren beschafft hatten, aber ‒ weil es ihnen an Ihren bisherigen Wohnstätten „relativ gut" ging ‒ geblieben waren, es nun aber offenkundig vorziehen, aufgrund der sich verdüsternden ökonomischen Lage und verschlechternden Ost-West-Beziehungen sich doch „ins sichere Deutschland" aufzumachen. Wo sie mancherorts nicht willkommen sind – und nicht selten „Russen“ geheissen werden, was sie schmerzt.
 
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