Basel und Uri in der Schweizergeschichte
Wettsteinbrücke, Wettsteinallee und Wettsteinschulhaus verkünden das Lob eines der bedeutendsten Schweizer aller Zeiten. Johann Rudolf Wettstein wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus Anlass des Westfälischen Friedens vom Oktober 1648 nachgesagt. Der zweitwichtigste Mann in dieser Sache, Uris Landammann Peregrin Zwyer von Edlibach (1597 – 1641), galt in der Innerschweiz zeitweilig als „Verräter“. Die soeben erschienene „Geschichte des Landes Uri“ (3 Bände) von Hans Stadler-Planzer ergänzt ein zum Denkmal erstarrtes Geschichtsbild. Johann Rudolf Wettstein erkämpfte 1647 in Osnabrück die sogenannte Exemption der Schweiz vom Reich, was nicht schon Souveränität, sondern grösstmögliche Freiheit in der Partnerschaft mit dem Reich bedeutete. Ein Ziel, das der Schweiz in ihrem Verhältnis zur EU heute wohl ebenfalls zupass käme. Damals profitierten „wir“ vom Gegensatz zwischen dem Reich und Frankreich.
Am Dienstag wurde in Altdorf die Geschichte des Kantons Uri dargestellt, ein „Kaleidoskop der Schweizer Geschichte mit Bezug auf Uri“, wie Matthias Halter ausführte, der Präsident des Historischen Vereins des Kantons. Uris Beziehungen zu Basel illustrieren die Bedeutung der Täler Uri und Urseren für die Schweiz jenseits der Symbolfigur Tell.
Zu den Kurzschlüssen der Schweizergeschichte gehört es, die Eröffnung der Mittleren Brücke in Basel im 13. Jahrhundert mit dem Durchbruch der Schöllenenschlucht um 1230 in engen Zusammenhang zu rücken. Der St. Gotthard war eher für Luzern als für Basel ein Schicksalsberg. Von den fünf ursprünglichen Holzstegen, die um 1230 als mutmassliches Werk von Walser Stegbauern von Göschenen nach Andermatt führten, war sehr oft mindestens eine defekt. Erst mit der Sprengung des ersten Alpentunnels 1708 vor Andermatt, dem Urnerloch, erlangte dieser Transitweg grösseres Interesse. Dabei kann als gesichert gelten, dass die Urner, die sich am 24. Mai 1231 in Hagenau (Elsass) den ältesten Urschweizer Freiheitsbrief ausstellen liessen, die Stadt Basel passierten. Diese Reichsfreiheitstradition bewirkte, wie Hans Stadler schreibt, dass man in Uri noch zur Zeit des Sonderbundskrieges (1847) Hoffnungen auf den nunmehr österreichischen Kaiser setzte und diesem zu Ehren Lieder sang. Dank den Privilegien der Sieger des Schwabenkrieges sahen die Innerschweizer 1647 bei den Verhandlungen um eine neue europäische Ordnung keinen Handlungsbedarf.
Nicht so verhielt es sich mit Basel und Schaffhausen, die erst zwei Jahre nach dem Schwabenkrieg in den Bund eintraten. Sie waren vom Spruch fremder Richter, dem Reichskammergericht, nicht ausgenommen. Basel ging es um Handelsinteressen. Das Reichskammergericht in Speyer hatte während des 30jährigen Krieges wiederholt Appellationen zuungunsten der Basler Kaufleute entschieden. Das Interesse Basels, in Westfalen vom Spannungsverhältnis zwischen dem Reich und Frankreich zu profitieren und ein Mehr an Unabhängigkeit herauszuholen, war also grösser als bei den katholischen Kantonen. Darum war es für Johann Rudolf Wettstein keine Kleinigkeit, mit dem kaiserlichen Leutnant-Marschall, Landeshauptmann und Landammann Sebastian Peregrin Zwyer von Edlibach sich in gutes Einvernehmen zu setzen. Dem Basler ging es um ein eidgenössisches Mandat der Tagsatzung. Dies wurde zunächst abgelehnt. Umso wichtiger wurde es, mit einem Politiker, welcher die neuen wirtschaftlichen Verhältnisse in den Städten nicht als Bedrohung der Landorte sah, in Kontakt zu kommen. Also mit dem Urner Militärunternehmer Peregrin Zwyer von Edlibach. Als dieser später wegen dem sogenannten Zwyerhandel, einem angeblichen Verrat im 1. Villmergerkrieg, in der Innerschweiz verfolgt und mit dem Tode bedroht wurde, lud ihn Wettstein zu Speis und Tranksame in sein Landgut nach Riehen ein (heute Wettsteinhaus). Solche Kontakte dürften schon 1647 geschlossen worden sein.
Dass Zwyer massgeblich dazu betrug, Wettstein das gewünschte Mandat für Westfalen zu ermöglichen, war nicht selbstverständlich. Es entsprach seinem Sinn für Staatsräson, welchen er dann freilich 1653 gegen die Bauern, in Solidarität mit den Städten, ebenfalls auslebte. Aus diesem Grunde galt Zwyer in Uri als „Gessler“, in Schwyz wegen Protestantenfreundlichkeit als „Verräter“. Mit dem gemeinen Volk scheint er es nicht sehr gut gekonnt zu haben.
Die Weggefährtenschaft zwischen Wettstein und Zwyer steht für eine freundeidgenössische Zusammenarbeit, die ähnlich der späteren Helvetischen Bewegung von Schinznach (ab 1761) den Konfessionalismus zugunsten eines vorläufig elitären Patriotismus überwinden wollte. Es ist ein Verdienst der „Geschichte des Landes Uri“, auf solche Zusammenhänge aufmerksam zu machen.
Zu den glaubwürdigsten Geschichtsschreibern gehören oftmals die Regional- und Lokalhistoriker. So wie Wettsteinkenner Stefan Hess (*1965) für Baselstadt und Baselland seit 20 Jahren sich eine stupende Detailkenntnis erarbeitet hat, „bebrütete“ Uris Staatsarchivar Hans Stadler-Planzer (*1945) seit 40 Jahren die historischen Dokumente vor Ort, wozu noch eine unvergleichliche Lokalübersicht hinzukommt. Zu den wenigen Mitarbeitern des vom Hauptautor als fundiertem Chronisten verantworteten dreibändigen Kantonsgeschichte gehörten Romed Aschwanden, historischer Assistent an der Universität Basel, und die Kennerin der Schweizer Frömmigkeitsgeschichte, Brigitte Degler-Spengler (1941 – 2015), drei Tage vor der Vernissage ihrer jüngsten Publikation in Basels Claraspital verstorben.
Bei Hans Stadler lesen wir in der Neuauflage zum ersten Band eine Antwort auf das wichtigste Fachbuch der letzten Jahre, nämlich Roger Sabloniers, „Urschweiz ohne Eidgenossen“ (4. Auflage 2013). Der zum Schlagwort geronnene Buchtitel des 2010 verstorbenen Meisters der Schweizergeschichte wird von Stadler sachte korrigiert. Die zur Gemeinde vereinigten „Landleute von Ure“, die seit 1243 ein eigenes Siegel führten, wussten so gut wie Schweizer von heute, wer sie waren. Bei Grenzkonflikten traten sie mit eigener Identität als solidarisch handelnde Talgenossen in Erscheinung.
Literatur
Hans Stadler Planzer: Geschichte des Kantons Uri Bd 1 (3. ergänzte Auflage u.a. mit Kritik an Sabolonier), Uranos Verlag, Fr. 89.-
Hans Stadler-Planzer: Geschichte des Landes Uri Bd.2 (in zwei Teilbänden), Uranos-Verlag, Fr. 89.-
Beide Bände zusammen Fr. 168.- im Buchhandel oder bei mail@gislerdruck.ch
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